Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Martina Karthal am August 20, 2015, 11:11:23 Vormittag
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Bitte im Bewertung des Zeugnisses
Zeugnis
Frau X Y geboren am 12.10.1980 war vom 5.3.2015 bis 17.08.2015 als Kundenberaterin in der Ableitung Vertrieb Direct in unserem Unternehmen tätig.
Unser Unternehmen beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Vermittlung von Lebensversicherungen und anderen Personenversicherungen
Zie Ihnen Aufgaben zählten:
-Telefonische Kontaktaufnahme mit Kunden und Beratung aufgrund der genannten Wünsche und Ziele
- Prüfung der möglichen Versicherungen anhand des Vergleichsprogramms
-Onlinevertragsabschlüsse
- Kunden- und Datenpflege
- Allgemeine Büroarbeiten
Frau X war eine sehr fleißige Mitarbeiterin, die die FFülle ihrer Aufgaben stets in kurzer Zeit erledigte. Mit der Güte ihrer Arbeitsergebnisse waren wir jederzeit besonders zufrieden. Sie führte ihre Aufgaben immer sorgfältig, zuverlässig und rationell aus. Besonders zeichnete sie sich durch überdurchschnittliche Auffassungsgabe, Belastbarkeit, Vielseitigkeit und Initiative aus. Frau X war an allen geschäftlichen Vorgängen stark interessiert und arbeitete sehr selbstständig. Insgesamt hat sie die ihr übertragenen Aufgaben jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
Aufgrund ihres freundlichen Wesens uns ihrer Bereitschaft zur Zusammenarbeit er sie überall beliebt. Ihre Führung und ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern waren stets vorbildlich.
Wir bedauern sehr, diese tüchtige Mitarbeiterin zu verlieren. Für ihre weitere Burufs und Lebensweg wünschen wir ihr alles Gute.
Gießen, den 17.08.2015
Firmenname
Unterschrift
- Direktor Vertrieb -
Danke für die Mühe, mein Zeugnis zu bewerten.
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Bei Arbeitszeugnissen kommt es auf viele Details an. Was bei deinem Zeugnis besonders auffällt ist, dass sehr wichtige Angaben fehlen, wie z.B. der Dank, Angaben zum Fachwissenm zum Arbeitserfolg usw. Allein das Fehlen des Dankes kann ein Zeugnis zur Note 5 abwerten. Aufpassen muss man auch bei Worten wie "Insgesamt ... hat sie die ihr übertragenen Aufgaben jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt". Das Adverb "insgesamt" (=aber nicht im Detail) verweist in der Zeugnissprache eigentlich auf starke Mängel (Note 5). Vermutlich kennt sich der Verfasser deines Zeugnisses nicht mit der Zeugnissprache aus.