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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Roman am August 21, 2015, 22:47:49 Nachmittag

Titel: Bundesfreiwilligendienst Arbeitszeugnis prüfen bitte
Beitrag von: Roman am August 21, 2015, 22:47:49 Nachmittag
Herr Schiller hat sich mit gutem Erfolg alle erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse angeeignet. An Seminaren hat er regelmäßig und mit großem Interesse und Erfolg aktiv teilgenommen. Er verfügt über ein gutes Denkvermögen, aufgrund dessen er sich schnell auf neue Aufgabenstellungen einstellen konnte. Herr Schiller war stets belastbar. Er agierte jederzeit ruhig, überlegt und zielorientiert. Somit war er eine wertvolle Stütze für seinen Arbeitsbereich. Herr Schiller erledigte seine Aufgaben mit Sorgfalt und Effizienz. Er zeichnete sich durch eine vorbildliche Arbeitsauffassung aus und zeigte großen persönlichen Einsatz und eine exzellente Leistungsmotivation. Herr Schiller leistete auch unter Termindruck und bei schwierigen Bedingungen hervorragende Arbeit.

Das in ihn gesetzte Vertrauen hat Herr Schiller zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.

Durch seine guten Umgangsformen und seine zuvorkommende Art wurde Herr Schiller von seinen Vorgesetzten und Kollegen sehr geschätzt. Auch sein Verhalten gegenüber unseren Kunden war
stets vorbildlich.


Der Bundesfreiwilligendienst endete vorzeitig durch Kündigung von Herrn Schiller zum 15.07.2015.


Wir danken ihm für die gute Arbeitsleistung, wünschen Herrn Schiller für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

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Habe jetzt eine Note 3 und eine Note 4 rausgelesen Was würdet Ihr sagen? Sollte ich nochmal drum bitten das Die das besser schreiben?


vielen dank leute
Titel: Re: Bundesfreiwilligendienst Arbeitszeugnis prüfen bitte
Beitrag von: Mike am August 22, 2015, 13:21:15 Nachmittag
Die Bewertung entspricht der Note "befriedigend". Wie bei allen Arten von Verhandlungen ist es auch bei einer Zeugnisänderung nicht sinnvoll, der Gegenseite die Initiative zu überlassen. Du solltest selbst genau aufzeigen, was du haben willst, also eine verbesserte Zeugnisfassung einreichen, die er nur noch unterschrieben muss. Dazu gibt es bei www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung.php das Angebot der Zeugnisverbesserung.

Wenn die Note 3 objektiv angemessen ist oder du der Ansicht bist, dass der Arbeitgeber von seiner Einschätzung einer befriedigenden Leistung nicht abweichen wird, lohnt sich eine Zeugnisüberarbeitung aber nicht.