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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Praktiker am Januar 19, 2016, 19:42:31 Nachmittag

Titel: Bitte um Bewertung meines Praktikumszeugnisses
Beitrag von: Praktiker am Januar 19, 2016, 19:42:31 Nachmittag
Hallo,

ich habe vor kurzem mein 6-monatiges Pflichtpraktikum, welches ich im Rahmen meines Studiums absolvieren muss, abgeschlossen und bin mir recht unsicher wie ich das Zeugnis bewerten soll. Auf der ersten Seite wird auf allgemeine Informationen zu meiner Person und des Betriebes eingegangen, die Aufgaben mit denen ich betraut wurde werden ebenfalls aufgelistet. Auf Seite 2 folgt dann eine kurze Bewertung:

"Besondere (Fach-) Kenntnisse und persönliche Stärken:

Herr ... zeigte einen sehr hohen Arbeitseinsatz sowie eine hohe Flexibilität. Des Weiteren zeugten die Ergebnisse stets von hoher Qualität und wurden jederzeit innerhalb der vereinbarten Zeit geliefert.

Zusammenfassende Beurteilung:

Seine Leistungen waren sehr gut.
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war einwandfrei.
Das Praktikum endete nach Ablauf der vereinbarten Zeit.

Wir danken Herrn ...  für die sehr gute Zusammenarbeit und wünschen ihm auf seinem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg."

Würdet ihr die Beurteilung positiv einschätzen? Mir kommt sie etwas knapp vor, weshalb ich unsicher bin, ob ich die zweite Seite bei Bewerbungen mitschicken soll.

Schon mal vielen Dank im Voraus.

MfG
Titel: Re: Bitte um Bewertung meines Praktikumszeugnisses
Beitrag von: Kalli66 am Januar 22, 2016, 19:52:58 Nachmittag
Bei einem Pflichtpraktikum hat ein Praktikant keinen Anspruch auf ein wertendes Zeugnis, sondern nur eine wertfreie Praktikumsbescheinigung. Daher erstellen Arbeitgeber eigentlich keine wertenden Zeugnisse für Pflichtpraktikanten. Man muss nur nachweisen, dass man das Praktikum absolviert hat. Die Wertung ist etwas uneinheitlich, der Satz "Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war einwandfrei" entspricht z.B. nur der Note 3, während "zeigte einen sehr hohen Arbeitseinsatz" eher der Note 1 zuzuordnen ist. Aussagen zum Kenntnisstand, zu Fähigkeiten usw. sollten in einem wertenden Zeugnis eigentlich nicht fehlen.