Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: line am April 12, 2016, 09:32:39 Vormittag

Titel: Bitte um Einschätzung
Beitrag von: line am April 12, 2016, 09:32:39 Vormittag
Hallo zusammen,

nach langem hin und her bitte ich um Eure Einschätzung, möchte das Arbeitszeugnis gerne vom Arbeitgeber korregieren lassen und bin mir total unsicher wie ich das am Besten angehen soll. Es handelte sich um einen befristeten Arbeitsvertrag.
Mein Gefühl sagt mir dass das Arbeitszeugnis eher der Note 5 entspricht :(


Frau....war vom 16. März 2015 bis zum 15. März 2016 als Tankstellenmitarbeiterin an unserer Esso-Tankstelle tätig.
Ihr Aufgabenbereich umfasste alle Arbeiten, die im Tankstellengewerbe anfallen.

Frau......erledigte ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Frau....entsprach unseren Erwartungen. Wir schätzten Frau... als zuverlässige und gewissenhafte Mitarbeiterin . Sie setzte sich für die Interessen des Betriebes ein. Wegen ihrer kooperativen und hilfbereiten Art, war Frau....uns eine wertvolle Stütze, ihren Arbeitskollegen eine geschätzte Person und bei unseren Kunden sehr beliebt.

Der befristete Arbeitsvertrag von Frau....endet am 15. März 2016.

Für Ihren beruflichen und privaten Lebensweg wünschen wir Frau....alles Gute.
Titel: Re: Bitte um Einschätzung
Beitrag von: line am April 14, 2016, 10:48:06 Vormittag
Hallo, es traut sich wohl keiner sich dazu zu äußern :(
Titel: Re: Bitte um Einschätzung
Beitrag von: Maggy am April 15, 2016, 10:00:39 Vormittag
Bei Zeugnissen kommt es ja auf viele Details an: Wie wird die Motivation bewertet? Wie belastbar war der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin? Wurde die Kasse korrekt und ehrlich geführt? Wird am Ende für die Leistungen gedankt  ? usw. usw.

Das scheint alles in deinem Zeugnis zu fehlen und es ist unklar warum. Weil sich der Aussteller nicht mit Zeugnissen auskennt? Oder hat er da absichtlich weggelassen?

Der Zeugnistest mit Formulierungsvorschlägen unter www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php kann dir alle Lücken und Noten aufzeigen und nennt dann auch die jeweilige Aussage.