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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Jay9 am April 19, 2016, 17:59:36 Nachmittag

Titel: Was sagt es aus? Arbeitszeugnis Aushilfe Verkauf
Beitrag von: Jay9 am April 19, 2016, 17:59:36 Nachmittag
Hi,
vllt kann mich jemand aufklären, was dieses Zeugnis über mich aussagt. Ich bin sehr unsicher, ob sich da irgendeine Gemeinheit versteckt, da ich nicht im Guten gegangen bin, besonders der Verhaltenteil macht mich misstrauisch. Ich lege es auch nicht zu meinen Bewerbungen dazu, weil ich unsicher bin.
Vielen Dank schonmal

Frau xx war von xx.06.2011 bis zum xx.01.2014 in unserem Unternehmen als Aushilfe im Verkauf beschäftigt.

In unserer Filiale xx in y unterstützte Frau xx unser Mitarbeiterteam und übernahm dabei folgende Aufgaben:

- Warenpflege
- Preisauszeichnung
- Kundenberatung
- Verkauf

Frau xx hat sich schnell eingearbeitet und zeigte stets eine gute Arbeitsbereitschaft. Sie verfügt über das notwendige Fachwissen und hat ihre Aufgaben selbstständig und stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

Das Verhalten von Frau xx gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war einwandfrei. Gerne bestätigen wir Frau xx, dass sie immer pünktlich, ehrlich und fleißig war.

Das Arbeitsverhältnis endet auf Wunsch von Frau xx mit dem heutigen Tag. Wir danken Frau xx für ihre gute Arbeit und wünschen ihr für ihre berufliche wie private Zukunft alles Gute und viel Erfolg.
Titel: Re: Was sagt es aus? Arbeitszeugnis Aushilfe Verkauf
Beitrag von: Maggy am April 25, 2016, 21:49:46 Nachmittag
Wenn ein Zeugnis in den Bewerbungsunterlagen fehlt ist das eigentlich sehr schlecht, weil dann der Eindruck entsteht, dass man etwas zu verbergen hat ( z.B. eine fristlose Kündigung wegen Diebstahl). Die Aussage verfügt über das notwendige Fachwissen"  ist recht schwach (Note 4). Die übrigen Aussagen sind ok, insgesamt Note 2. Natürlich könnte man noch eine ganze Reihe von Aussagen ergänzen, z.B. ein Bedauern des Ausscheidens, Angaben zur Belastbarkeit, Flexibilität und Sorgfalt usw. Wenn das Zeugnis schon über zwei Jahre alt ist ist es vermutlich nicht mehr möglich, das Wort "notwendig" jetzt noch ändern zu lassen. Am besten ist, ein Zeugnis direkt nach Erhalt prüfen zu lassen und dann zeitnah zu reklamieren. Die Chancen auf Korrektur des Zeugnisses sind bei Aussagen der Note 4 sehr gut, weil der Arbeitgeber in dem Fall beweispflichtig ist.