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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Jon am April 26, 2016, 20:05:44 Nachmittag

Titel: Bitte um Bewertung meines Zwischenzeugnis
Beitrag von: Jon am April 26, 2016, 20:05:44 Nachmittag
Herr X hat die vordefinierten Anforderungen Anforderungen mit großem Interesse und Engagement zu unserer vollsten Zufriedenheit programmtechnisch umgesetzt . 
Er verfügt über ein umfassendes Fachwissen , das er zur Bewältigung seiner Aufgaben sicher und erfolgreich einsetzt.
Herr X ist ein äußerst motivierter Mitarbeiter der die Anforderungen an Funktionalität und Zeit sehr gut umsetzt.
Wir sind mit den Leistungen von Herrn X voll und ganz zufrieden.
Sei Verhalten gegenüber Kunden , Vorgesetzten und Kollegen ist stets einwandfrei.
Her X erbat ein Zwischenzeugnis . Wir haben diesen Wunsch gerne erfüllt.
Wir bedanken uns bei ihm für seine gute Zusammenarbeit und wünschen ihm auch weiterhin viel Erfolg in unserem Unternehmen.
Titel: Re: Bitte um Bewertung meines Zwischenzeugnis
Beitrag von: Maggy am April 29, 2016, 18:57:21 Nachmittag
Da ist von Note 1 bis Note 3 alles dabei. Das wirkt natürlich insgesamt etwas widersprüchlich.  Zum Beispiel:

Note 1
zu unserer vollsten Zufriedenheit

Note 3:
voll und ganz zufrieden

Titel: Re: Bitte um Bewertung meines Zwischenzeugnis
Beitrag von: Jon am Mai 04, 2016, 21:48:08 Nachmittag
Danke für die Antwort.
Soviel ich das jetzt verstanden habe bewerten die Aufgeführten Beispiele eigentlich das gleiche?
Also könnte man hier eines der beiden weglassen.
Titel: Re: Bitte um Bewertung meines Zwischenzeugnis
Beitrag von: Maggy am Mai 05, 2016, 22:10:02 Nachmittag
Der Zufriedenheitsgrad sollte sich immer auf die Ausführung aller Aufgaben beziehen. Ich nehme an, die Umsetzung von "vordefinierten  Anforderungen" war nicht das einzige, was zu erledigt hast. "Vordefiniert" klingt auch recht eingeschränkt hinsichtlich der Eigenverantworrtung. "Vollste Zufriedenheit klingt erstmal gut, aber es sollte das "stets" nicht fehlen. Beim Satz "Wir sind mit den Leistungen von Herrn X voll und ganz zufrieden" fehlt sowohl der Superlativ ("voll-st") als auch das Adverb "stets".