Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Manuel am August 23, 2016, 08:07:43 Vormittag
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Was für eine Abschlussformulierung sollte beim Firmenverkauf bzw. der Unternehmensveräußerung im Arbeitszeugnis verwendet werden? Was ist hier der Standardprozess bzw. gib es hierfür eine "klassische" Standardformulierung wie bspw. bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer? Soll letztendlich im ausgestellten Zeugnis hierauf explizit hingewiesen werden? Wie soll das Arbeitszeugnis tituliert werden, einfach als "Zeugnis" oder als "Zwischenzeugnis"?
Bsp.: Ein Arbeiter/Angestellter (Arbeitnehmer) hat im Jahr 2010 bei der X-GmbH/AG begonnen und wird in naher Zukunft an die Y-GmbH/AG verkauft/veräußert und heißt dann folglich Y-GmbH/AG.
Grundlage als Arbeitgeber möchte man vsl. weiterhin im Unternehmen arbeiten, sich aber auf Grund der Veräußerung und der noch nicht abzuschätzenden Folgen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auf aktuellem Briefpapier der X-GmbH/AG nach abgeschlossenem Verkauf (datiert auf das Veräußerungsdatum der X-GmbH/AG an die Y-GmbH/AG) ausstellen lassen.
Im Voraus vielen Dank für die Bemühungen!
Gruß
Manuel
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Bei einem Betriebsübergang wird ein Zwischenzeugnis ausgestellt. Im Schlussabschnitt steht dann: Er erhält dieses Zwischenzeugnis, da das Arbeitsverhältnis mit Wirkung vom ... aus die Firma ... übergeht.
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Vorab Dankeschön! "... aus die Firma ..."??
Ich vermute der Abschlusssatz sollte dann laut obig genanntem Bsp. lauten:
Er erhält dieses Zwischenzeugnis, da das Arbeitsverhältnis mit Wirkung vom 01.01.2010 bei dem Unternehmen X-GmbH/AG in das Unternehmen Y-GmbH/AG zum 01.01.20XX übergeht.
Ist das Zeugnis dann datiert auf den 31.12.20XX (= letzter Tag des "alten" Unternehmens, der X-GmbH/AG)?
Richtig?
Erbitte erneute Antwort. Herzlichen Dank!
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sorry, korrekt ist: "Er erhält dieses Zwischenzeugnis, da das Arbeitsverhältnis zum ...auf die Firma NAME übergeht."
Das Ausstellungsdatum ist bei einem Zwischenzeugnis nicht weiter wichtig, aber es sollte natürlich nicht nach dem Betriebsübergang datiert sein, wenn das Unternehmen danach offiziell nicht mehr existiert.
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Ok, jetzt macht es auch Sinn :-). Vielen Dank!