Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Smelbo am September 14, 2016, 10:10:42 Vormittag
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Servus zusammen,
ich würde gerne wissen, wie ausführlich die Tätigkeitsbeschreibung innerhalb eines Arbeitszeugnisses sein muss, reichen dort sechs kurz ausformulierte Stichpunkte aus?
Und müssen nen allgemeinen Tätigkeiten auf Unternehmenesinterne Tätigkeiten wie z.B. "Aufbau des Vertriebskanals des Kunden YY"? Oder stattdessen eher "Aufbau von Vertriebskanälen" allgemein formuliert?
Vielen Dank schonmal
Gruß
Semelbo
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Es sollten die wichtigsten Aufgaben sein, in der Regel reichen 8-10 Stichpunkte.
Manche Unternehmen nennen die Kunden generell nicht namentlich, weil das vertraulich ist. Wenn das nicht zutrifft kann man auch den Namen nennen.