Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Mark am Februar 20, 2017, 11:59:32 Vormittag
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Ich bin auf ein Elektro-Rollstuhl angewiesen. Sollte mein Behinderung im Arbeitszeugnis erwähnt werden?
Folgende Formulierung wurde mir angeboten. Den ersten Satz könnte ich mir vorstellen, den zweiten würde ich strichen. Was meint ihr?
"Das ... auf einen Elektro-Rollstuhl angewiesen ist, hat in keiner Weise seine Arbeitsfähigkeit eingeschränkt.
... bewegt sich vollkommen selbstständig und benötigt keine besondere Assistenz."