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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Anna am März 20, 2017, 18:01:53 Nachmittag

Titel: Zeugnis für eine Werkstudentin - nett und unkomliziert ?!
Beitrag von: Anna am März 20, 2017, 18:01:53 Nachmittag
Hallo an Alle!

Ich war 2Jahre lang in einer Bank im IT Bereich als Werkstudentin tätig und habe nun das Arbeitszeugnis erhalten. An machen Stellen tue ich mich sehr schwer mit der Entzifferung, v.a. im Sozialverhalten-Block (nett und unkompliziert ?!). Ich studierte reine BWL (ohne IT Hintergrung) und habe mich am Anfang etwas schwer getan bei der Arbeit, aus diesem Grund bin ich besonders vorsichtig bei der Interpretation. Könntet ihr mir bitte bei der Entzifferung helfen? Das wäre super!
Kurze Anmerkung: Das Arbeitsverhältnis war von Anfang an befristet und endete nach Beendigung der Frist und mit Anschluss des Studiums.


Leistungen:
Frau XX arbeitete sich in kürzester Zeit engagiert in ihr Arbeitsgebiet ein. Dank ihrer sehr guten Auffassungsgabe und ihres hohen Einsatzes hat sie sich im Rahmen ihrer Tätigkeit gute praktische Kenntnisse angeeignet. Die ihr übertragenen Aufgaben erledigte Frau XX immer mit äußerster Sorgfalt und größter Genauigkeit sowie stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Sozialverhalten:
Aufgrund ihrer freundlichen und höflichen Art war Frau XX bei Vorgesetzten und Kollegen gleichermaßen anerkannt und beliebt (welche Note wäre dieser Aussagen zu geben?). Ihr Verhalten gegenüber unseren Geschäftspartnern war stets einwandfrei. Wir lernten Frau XX als eine nette und unkomlizierte Werkstudentin kennen (hat dieses "wir lernten kennen" eine besondere Bedeutung?) (ist es gut wenn man nett und unkompliziert ist? oder versteckt sich dahinter eine typische Personaler-Gemeinheit?), die wir in unserem Unternehmen gerne eingesetzt haben.

Wir danken Frau XX für die stets sehr guten erbrachten Leistungen und wünschen ihr für ihren privaten und beruflichen Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Ich danke für jeden Beitrag!
Titel: Re: Zeugnis für eine Werkstudentin - nett und unkomliziert ?!
Beitrag von: Maggy am März 20, 2017, 21:48:59 Nachmittag
In der Urteilsdatenbank von arbeitszeugnis.de (http://www.arbeitszeugnis.de/Formulierungen-im-Arbeitszeugnis.php) findets du u.a. folgendes Urteil:
Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. Urteil des LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99

Ich würde das also schon kritisch sehen. "Nett und unkompliziert " klingt auch auf jeden Fall herablassend. Ein Satz wie "bei Vorgesetzten und Kollegen gleichermaßen anerkannt und beliebt" steht meines Wissens nach für die Note 3, da keine Aufwertung (stets, sehr)  erfolgt.  Ggf. hilft dir der Zeugnistest von  arbeitszeugnis.de weiter, da wird dein Zeugnis komplett durchleuchtet.