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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Markus am April 29, 2017, 08:42:01 Vormittag

Titel: Arbeitszeugnis, mysteriöser Hintergrund
Beitrag von: Markus am April 29, 2017, 08:42:01 Vormittag
Zeugnis

Herr ..... geboren am ....... war von 1.10.2015 bis 08.12.2015 als Mitarbeiter im Rotationssystem in unserem Unternehmen beschäftigt und wurde im an unserem Standort .... eingesetzt.

Im Rahmen seines Arbeitsvertrages wurde Herr .... mit folgenden aufgeführten Arbeiten betraut:
....
....

Herr .... arbeitete sich bereits innerhalb kürzester Zeit erfolgreich in sein Aufgabengebiet ein und war starken Arbeitsbelastungen gewachsen. Die ihm zugeteilten Aufgaben führte er stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus.

Wir lernten Herrn ... als ehrlichen, pünktlichen und fleißigen Mitarbeiter kennen.

Aufgrund der kurzen Beschäftigungsdauer erstellen wir dieses Zeugnis unter Vorbehalt.
Wir wünschen ihm für sein weiteren Lebens- und Berufsweg alls Gute.


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Mysteriöses Zeugnis mit mehreren Form/Schreibfehlern. Ich weiß nicht, wie ich dieses Arbeitszeugnis werten soll, da eine ziemlich brisante Geschichte dahintersteckt. Aufgrund Verfehlungen gegen gültige Vorschriften habe ich mich an den vor Ort zuständigen Vorgesetzten gewandt. Da er die Geschichte herunterspielte, habe ich mich anschließend an die Chefin des gesamten Unternehmens gewandt, die ebenfalls keine Notwendigkeit zur Handlung sah. Daraufhin habe ich mich eben, wie man es als pflichtbewusster Mitarbeiter machen sollte, an die Behörde gewandt. Schließlich geht es hier auch um die Gesundheit anderer....

Vielleicht kann mir jemand sagen, was ich mit diesem Zeugnis anfangen soll,..
Titel: Re: Arbeitszeugnis, mysteriöser Hintergrund
Beitrag von: Kalli66 am April 29, 2017, 12:15:16 Nachmittag
Das ist ein z.T. sehr negatives und auffallend lückenhaftes und Zeugnis. Es fehlen z.B. Angaben zu Fähigkeiten, zum Wissen, zur Arbeitsweise, zum Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen. Die Erstellung des Zeugnisses "unter Vorbehalt" macht wenig Sinn, weil für die Zukunft natürlich keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind. Weil es so ein heikler Fall ist solltest du dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Ich kenne allersdings auch Fälle, in denen Leute solche sehr kurzen Tätigkeiten aus dem Lebenslauf entfernen und nicht erwähnen, unabhängig davon, ob man zu Unrecht entlassen wurde oder nicht.