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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Alexander am Mai 01, 2017, 15:39:36 Nachmittag

Titel: Frage zum Arbeitszeugnis
Beitrag von: Alexander am Mai 01, 2017, 15:39:36 Nachmittag
Herr .... geboren am ........ in ...... , war vom 04.07.2016 bis zum 31.12.2016 in der Niederlassung BRIEF ..., mit Sitz in ... als Verbundzusteller tätig.

Im Rahmen seiner Beschäftigung war er mit folgenden Aufgaben betraut:
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Herr ... erfüllte seinen Aufgabenbereich mit viel Engagement und hoher Leistungsbereitschaft. Er war zudem ein sehr umsichtigter, verantwortungsbewusster und gewissenhafter Mitarbeiter. Seine Arbeitsergebnisse waren in jeder Hinsicht gut. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Arbeitskollegen war vorbildlich.

Herr ... verfügt über ein solides Fachwissen, das er auch bei schwierigen Aufgaben effektiv einsetzte. Seine gute Auffassungsgabe ermöglichte es ihm, neue Arbeitssituationen und Probleme schnell zutreffend zu erfassen. Durch eine logische Vorgehensweise und Urteilsfähigkeit fand er immer richtige Lösungen.

Auch bei hoher Beanspruchung meisterte er die Anforderungen. Hervorheben möchten wir seine Zuverlässigkeit und sein Pflichtbewusstsein. Mit den Leistungen von Herrn ... waren wir stets zufrieden.

Das Arbeitsverhältnis mit Herrn ... endet zum 31.12.16.

Wir verlieren mit ihm einen guten Mitarbeiter und danken ihm für die gute Zusammenarbeit. Sein Ausscheiden bedauern wir. Für die berufliche und private Zukunft wünschen wir Herrn .... alles Gute und weiterhin viel Erfolg.




Wo kann man das Zeugnis einordnen? Gilt das vom Inhalt her noch als ein "Gut" ?
Titel: Re: Frage zum Arbeitszeugnis
Beitrag von: kalli66 am Mai 07, 2017, 14:42:41 Nachmittag
Für die Gesamtnote ist die Zufriedenheitsaussage entscheidend: "Mit den Leistungen von Herrn ... waren wir stets zufrieden" liegt im Notenbereich 3-4, bei manchen Fachuchautoren ist es auch die Note 3. Für eine glatte 2 muss es lauten: "stets voll zufrieden". Die Bewertung ist etwas ungeordnet, z.B. weil das Verhalten mitten im Leistungsrteil bewertet wird. Wenn du das Zeugnis korrigieren lassen möchtest findest du hier Hilfe:  www.arbeitszeugnis.de
Titel: Re: Frage zum Arbeitszeugnis
Beitrag von: Alexander am Mai 08, 2017, 12:36:02 Nachmittag
Dafür, dass ich ohne Aufstand immer eingesprungen bin und auf freie Tage verzichten "musste" ein ganz schön undankbares Zeugnis...
Naja... auch sonst sehr realitätsfern... Aber so ist das Unternehmen eben.