Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Sagmas am Juni 01, 2017, 00:13:49 Vormittag
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Ist es üblich im Arbeitszeugnis auf Zwischenzeugnisse zu verweisen? Ich habe bei meinem Ex-Arbeitgeber vor einem Positionswechsel ein Zwischenzeugnis bekommen. Das Arbeitszeugnis bezieht sich jetzt nur auf meine 2. Position, für meine 1. Position wird auf das Zwischenzeugnis verwiesen. Soweit ich weiß, ist das eigentlich nicht zulässig, oder hat sich das inzwischen eingebürgert?
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Nein, das ist nicht üblich. Ein neues Zwischenzeugnis schließt zwar immer an das letzte Zwischenzeugnis an, aber ein Endzeugnis fasst alle Zwischenzeugnisse zu einem Gesamtzeugnis zusammen. Die Zwischenzeugnisse verlieren mit Ausstellung eines Endzeugnisses quasi ihre Gültigkeit. Stell dir folgenden Fall vor: Ein Arbeitnehmer bekommt nach 20 Jahren ein Zwischenzeugnis, bewirbt sich erfolgreich neu und verlässt das Unternehmen 3 Monate später. Das Endzeugnis bezieht sich nun nur auf die letzten 3 Monate und verweist ansonsten auf das Zwischenzeugnis. Das würde ja ganz grundsätzlich keinen Sinn machen.