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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Ben am Juni 21, 2017, 09:56:39 Vormittag

Titel: Zwischenzeugnis
Beitrag von: Ben am Juni 21, 2017, 09:56:39 Vormittag
Guten Tag,

ich habe das 1. mal nach der Bundeswehr, im Unternehmen ein zwischenzeugnis angefordert. Ich bin etwas erschrocken darüber, das so wenig darin steht. 6 Magere Sätze  gibt es als "Zeugnis" - Ich war andere Standards gewohnt bei der Bundeswehr - zugegeben waren dort die Tätigkeitsfelder vielseitiger.

Ich bin mit dem Zeugnis unzufrieden. Arbeite dort seid fast 2 Jahren, ich habe sogar meine Ausbildung dort gemacht. Davon steht auch nix im Zeugnis. In den 2 Jahren war ich glaube ich 1 mal ca. 10 min Unpünktlich o der zu spät. Ich fahre Unfallfrei und von Beschwerden habe ich auch noch nix mitbekommen. Verletzte gab es auch noch nie.

Am Ende steht noch, das zeugnis wurde auf meinen Wunsch erstellt..... Das ist doch unnötig oder?

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Herr, geb. am  in , ist seit dem 01.10.2015 bei
der KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH (KVG) als Omnibuseinmannfahrer be-
schäftigt.

Herr wird im Linienverkehr mit Solo- und Gelenkbussen auf allen Linien der
KVG im Kieler Stadtgebiet und den Umlandgemeinden eingesetzt.

Herr ist pünktlich, zuverlässig und unseren Fahrgästen gegenüber stets
freundlich. Er fährt unfallfrei.

Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten sowie Arbeitskollegen ist stets einwandfrei.
Die Abrechnung der von ihm verkauften Fahrausweise ergibt keine Beanstandun-
gen .

Herr ist ein engagierter Mitarbeiter und jederzeit zu zusätzlichen Arbeiten und
Mehrarbeit bereit.

Die ihm übertragenen Arbeiten erledigt er stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
Dieses Zwischenzeugnis wurde auf Wunsch des Herrn ausgestellt.
KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH
 
 
Kiel, 14.06.2017

 

Titel: Re: Zwischenzeugnis
Beitrag von: Matze78 am Juni 30, 2017, 19:50:26 Nachmittag
Das ist ein recht knappes Zeugnis. insgesamt entspricht es der Note befriedigend. Floskeln wie zum Beispiel "ergibt keine Beanstandungen" sind in Zeugnissen nicht unproblematisch,  denn "keine Beanstandung" ist nur die Erfüllung der Mindestanforderungen. Vielleicht hat sich der Arbeitgeber hier auch nur missverständlich ausgedrückt.  Eventuell hilft dir der Zeugnistest  mit Formulierungsvorschlägen von www.arbeitszeugnis.de weiter, der nennt alle Lücken und Noten und auch die jeweils bessere Formulierung.