Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Snoopiana am Juni 04, 2005, 18:47:41 Nachmittag

Titel: Ablauffrist für Anspruch auf Zeugniskorrektur
Beitrag von: Snoopiana am Juni 04, 2005, 18:47:41 Nachmittag
Zunächst vielen Dank für die Zeugnis-Analyse - sehr zu empfehlen.

Frage: Ich habe gelesen, dass man rechtlich nach Aushändigung eines Zeugnisses ein 5-10 monatiges Einspruchfrist hat, die nach Erhalt des Zeugnisses zählt. Hier geht es wohl um die Zumutbarkeit gegenüber dem Arbeitgeber.

Mein Zeugnis habe ich am 01.06.05 ohne Anschreiben erhalten, das Datum der Ausstellung ist der 01.12.04. Das einzige was ich habe ist der Umschlag mit Datum 01.06. und Firmenstempel.

Beginnt mein Einspruchrecht jetzt ab 01.12.04 oder ab 01.06.05 - somit würde der Umschlag im Ernstfall als Nachweis gelten.

Danke.
Titel: Ablauffrist für Anspruch auf Zeugniskorrektur
Beitrag von: Klaus Schiller am Juni 06, 2005, 16:21:25 Nachmittag
Ein Arbeitnehmer sollte nach Aushändigung oder Korrektur des Zeugnisses nicht ein oder ein halbes Jahr warten, bis er sich wieder mit Änderungswünschen meldet. Der Arbeitgeber hat den Vorgang quasi "zu den Akten gelegt" und den Aufwand, ihn dann wieder von vorn zu bearbeiten, möchten die Arbeitsgerichte dem Arbeitgeber nicht zumuten.
Wenn ein Arbeitnehmer ein Zeugnis gerade erst erhalten hat, liegt keine unnötig lange Wartezeit vor, unabhängig vom Ausstellungsdatum auf dem Dokument.

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