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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Peter Müller am Juli 10, 2018, 10:56:38 Vormittag

Titel: Verwendung des vollständigen Namens im Arbeitszeugnis
Beitrag von: Peter Müller am Juli 10, 2018, 10:56:38 Vormittag
Hallo erstmal an alle hier im Forum.

bisher war ich immer nur als Leser unterwegs, aber jetzt habe ich ein Problem, zu dem ich einfach nichts finde, und muss deshalb meinen ersten eigenen Thread eröffnen.

Mein letzter Arbeitgeber will mir offensichtlich nachträglich noch eins reinwürgen. Neben mehreren anderen Sachen (z.B. Anschriftenfeld ausgefüllt, untypische Verhaltensformel, womit ich aber sehr gut allein zurecht komm) verwendet er im gesamten Text meinen vollständigen Namen.

Das liest sich dann in etwa so:

"Herr Hans Dampf war als...vom...bis ...in unserem Unternehmen beschäftigt.
Zu den Aufgaben von Herrn Hans Dampf gehörten im Wesentlichen:

-
-
-

Herr Hans Dampf war ein engagierter Mitarbeiter, der sich rasch in die jeweiligen Aufgabenbereiche eingearbeitet hat.
Herr Hans Dampf hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
Das Verhalten von Herrn Hans Dampf gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei.
Herr Hans Dampf scheidet zum oben genannten Datum auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus."

Als ich das reklamiert habe, grinst mich der Chef nur an und meint, er sei nach § 109 GewO sogar dazu verpflichtet, in Arbeitszeugnissen den vollständigen Namen zu verwenden. Aber das gilt doch nur für die sog. Einleitungsformel, oder nicht?

Davon abgesehen, dass sich das Ganze schrecklich liest, ist diese Form natürlich auch völlig untypisch. Nur finde ich leider kein entsprechendes Urteil, das sich mit dieser Frage beschäftigt.
Die Suche im Netz, welche Regeln für Geschäftsbriefe gelten, blieb leider auch erfolglos.

Bin im Augenblick ziemlich ratlos, dabei wollte ich diese Woche noch Klage einreichen.

Ich bin für jede Hilfe dankbar.

Liebe Grüße

Peter