Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Yilvi am Juli 12, 2018, 17:33:13 Nachmittag
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Ich habe einen Aufhebungsbescheid vereinbart, in diesem war Vorschlag 2. vereinbart. Nun habe ich das Zeugnis mit der Formulierung von 1. - ist das o.k. oder soll ich auf meine Vereinbarung bestehen?
1. Das Dienstverhältnis von ....endete in beidseitigem Einvernehmen. Wir bedauern ihr Ausscheiden sehr und bedanken uns bei....für ihren stets engagierten Einsatz.....ohne Wünsche
oder
2..... scheidet mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern ihre Entscheidung sehr..........Für ihre Mitarbeit in unserem Betrieb bedanken wir uns sehr und wünschen ihr weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute
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Die Fragen müsste man wie folgt trennen:
Was ist besser:
1. Das Dienstverhältnis von ....endete in beidseitigem Einvernehmen.
oder
2..... scheidet mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus.
Die Aussage "in beiderseitigem besten Einvernehmen" steht für einen Aufhebungsvertrag. Dieser wird meist zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung abgeschlossen. In der Regel dürfen Arbeitnehmer an der Erstellung des Zeugnisses mitwirken, Beides ist nicht gerade ideal, zumal die Glaubwürdigkeit des Zeugnisses darunter leidet. Das Ausscheiden auf eigenen Wunsch ist besser und schmeichelhafter für den Arbeitnehmer. Man sollte aber zeitnah in eine neue Anstellung wechseln, sonst wird man gefragt, warum man schon gekündigt hat obwohl man noch gar keine neue Stelle in Aussicht hatte.
Worauf kommt es beim Schlussabschnitt an:
Der Dank muss lauten: "Wir bedauern ihr Ausscheiden / ihre Entscheidung und danken ihr für die sehr guten Leistungen".
Die Floskel "bedanken uns für die Mitarbeit ist eher Note 4.
Der Schlussatz muss lauten: "Wir wünschen ihr beruflich weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute."
Es darf in einem guten Zeugnis nichts davon fehlen.