Hallo!
Was ist von folgendem Zeugnis zu halten?
Was ich herausgefunden habe: Nach §38 I TV-BA sollte „ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer ihrer Tätigkeit, das sich auch auf Führung und Leistung erstrecken muss (Endzeugnis)“ ausgestellt werden. Nach Auskunft war es ursprünglich ein befristeter Arbeitsvertrag bis 31.10.2017 ohne(!) Verlängerungsoption.
Hier der originale Wortlaut ohne Abweichungen:
„Bundesagentur für Arbeit
Agentur für Arbeit X
Zeugnis
Frau Z, geboren am tt.mm.jjjj, war vom 03.04.2017 bis 31.5.2017 bei der Bundesagentur für Arbeit als Arbeitnehmerin beschäftigt.
Während dieser Zeit war sie als Berufsberaterin in der Agentur für Arbeit X tätig.
Ort, den 01.06.2017
handschriftliche Unterschrift Siegel-Stempel
Vor-, Zuname
Vorsitzender der Geschäftsführung
Postanschrift
1
2
3“
VG
Trempton