Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Delphi am September 05, 2018, 10:33:10 Vormittag

Titel: Zwischenzeugnis - Tätigkeitsbeschreibung
Beitrag von: Delphi am September 05, 2018, 10:33:10 Vormittag
Hallo...

ich habe eine Frage zur Aufgabenbeschreibung im Zwischenzeugnis.
Mein Arbeitgeber schreibt da Vorgehensweisen rein, die im täglichen Ablauf so nicht angewendet werden.
Er begründet es damit das es er ja nicht für jeden einzeln das so reinschreiben kann da es sonst Tarifliche Eingruppierungs-
Auswirkungen für die anderen Stelleninhaber der selben Berufsgruppe haben könnte. Aus diesem Grund wird bei allen die die gleiche Berufsgruppe haben, die gleiche Tätigkeit drinstehen.
Weiterhin ist er der Meinung das er die Tätigkeiten gar nicht aufführen brauch, sondern auch nur Schreiben kann das ich die Tätigkeit
meines Berufs ausübe. Hier soll dann die Berufsbezeichnung stehen.

Ist dies so zulässig ?

Vielen Dank für die Unterstützung

Titel: Re: Zwischenzeugnis - Tätigkeitsbeschreibung
Beitrag von: Kalli66 am September 10, 2018, 14:40:21 Nachmittag
Eine Zeugnisurkunde muss die Aufgaben benennen, die ein Arbeitehmer ausgeführt hat. Die Begründung kann ich nicht nachvollziehen. Siehe auf folgendes Urteil:

Bei der Tätigkeitsbeschreibung in einem Zeugnis hat der Arbeitgeber einen weit geringeren Beurteilungsspielraum als bei der Leistungsbewertung. Ein Zeugnis muß die Tätigkeiten, die ein Arbeitnehmer im Laufe des Arbeitsverhältnisses ausgeübt hat, so vollständig (z.B. auch Beratertätigkeit gegenüber ausländischen Konzernstellen sowie Aufgaben als Stellvertreter des Abteilungsleiters) und genau beschreiben, daß sich künftige Arbeitgeber ein klares Bild machen können. Unerwähnt dürfen solche Tätigkeiten bleiben, denen bei einer Bewerbung des Arbeitnehmers keine Bedeutung zukommt. - Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.8.1976 - 3 AZR 720/75