Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: 315 am März 22, 2019, 17:01:14 Nachmittag
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Zeugnis
Herr Xx Xy, geboren am […]. Für die Zeit vom […] bis zum […] liegt ein gesondertes Zwischenzeugnis vor.
Firma Zz […].
[…] Aufgaben […]
Herr Xy überzeugte uns stets und in jeder Hinsicht durch seine umfassenden, fundierten und vielseitigen Fachkenntnisse, die er in Eigeninitiative erweiterte und durch Schulungen stets aktuell hielt.
Aufgrund seines pragmatischen und zugleich sehr analytischen und konzeptionellen Denkvermögens erkannte er auch bereichsübergreifende Zusammenhänge schnell und zuverlässig, wodurch er auftretende Probleme stets schnell und erfolgreich löste.
Herr Xy verfügte über eine hohe Belastbarkeit und erfüllte seine Pflichten selbst in Zeiten hohen Arbeitsaufkommens in lobenswerter Weise. Er arbeitete stets selbständig und erzielte Lösungen, die von Gewissenhaftigkeit und Systematik geprägt waren.
Hervorzuheben sind sein besonderes Engagement und seine Eigeninitiative. Herr Xy leistete auch unter Termindruck und bei schwierigen Bedingungen eine hervorragende Arbeit. Er erledigte seine Aufgaben immer zu unserer vollen Zufriedenheit und entsprach unseren Erwartungen stets voll und ganz.
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei. Auch unsere Kunden und Geschäftspartner schätzten seine kompetente sowie freundliche und hilfsbereite Art sehr.
Herr Xy verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch zum heutigen Tage.
Wir bedauern sein Ausscheiden und bedanken uns für seine guten Leistungen. Für die berufliche und private Zukunft wünschen wir Herrn Xy alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
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Die Aussagen stehen für die Noten 2 und 3. Ein Verweis auf Zwischenzeugnisse ist in einem Endzeugnis nicht zulässig, Zwischenzeugnisse verlieren mit Ausstellung eines Endzeugnisses ihre Gültigkeit. Einige Aussagen sind mehrfach vorhanden, wie "wodurch er auftretende Probleme stets schnell und erfolgreich löste" = "Er ... erzielte Lösungen". Insgesamt ist das recht pauschal, mehr kann man ohne Kenntnis des Berufs leider nicht sagen.
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Vielen Dank schonmal!
Geht um einen IT-Projektleiter.
Welches sind die 3er Aussagen?
Wie ist die Schlussfloskel einzuschätzen? Denke eher eine 3, oder?
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Ein Verweis auf Zwischenzeugnisse ist in einem Endzeugnis nicht zulässig, Zwischenzeugnisse verlieren mit Ausstellung eines Endzeugnisses ihre Gültigkeit.
Hallo Maggy, gibt es dazu eine Quelle, falls der AG nachfragt?
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Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (12.8.1976 - 3 AZR 720/75)
Ein Zeugnis muß die Tätigkeiten, die ein Arbeitnehmer im Laufe des Arbeitsverhältnisses ausgeübt hat, so vollständig und genau beschreiben, daß sich künftige Arbeitgeber ein klares Bild machen können. Unerwähnt dürfen solche Tätigkeiten bleiben, denen bei einer Bewerbung des Arbeitnehmers keine Bedeutung zukommt. -