Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Newcomerin01 am Januar 07, 2020, 21:01:46 Nachmittag
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Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage an euch.
Ich möchte mich demnächst neu bewerben und habe meine "alten" Arbeitszeugnisse durchgeblättert und festgestellt, dass in einem der Zeugnisse zwar an sich alles seine Ordnung hat, allerdings ein Schreibfehler in meiner Adresse vorkommt.
Nun ist es aber so, dass ja Arbeitszeugnisse nur eine gewisse Frist haben, um sie abändern zu können und wie das immer so ist, ist diese nun verstrichen.
Wie würdet ihr die Sache sehen oder betrachten? Würdet ihr darauf sehr viel Acht geben, oder würdet ihr euch eher auf den Fließtext und die Noten festlegen?
Da scheiden sich laut meinen Bekannten stark die Geister. Mein Freund
z.B. meint, er hätte das gar nicht bemerkt. (Und der ist Personaler, aber in natürlich einem ganz anderem Bereich, als ich es bin oder hin möchte.)
Vielen Dank
Liebe Grüsse
Newcomerin01
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Die Adresse darf gar nicht im Zeugnis stehen
Die Angabe der Anschrift im Zeugnis ist überflüssig und darf deshalb nicht im für Briefe üblichen Adressenfeld erfolgen, weil dies den Eindruck erwecken könnte, das Zeugnis sei dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer nach einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung über den Inhalt postalisch zugestellt worden. - Urteil des LAG Hamm 17.6.1999 - 4 Sa 2587/98.