Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Faye am Juni 04, 2005, 23:17:58 Nachmittag
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Hallo,
in einigen Wochen endet mein Arbeitsverhältnis durch Auslaufen des Vertrages, ich würde jedoch vorab schon gerne mein endgültiges Arbeitszeugnis bekommen, da mein Arbeitgeber eine sehr ungerechtfertigte Forderung an mich gestellt hat, der ich nicht bereit bin nachzukommen und die mit meiner Tätigkeit im Betrieb nichts zu tun hat. Da ich dieser Forderung nicht Folge Leisten werde fürchte ich um ein gutes Arbeitszeugnis, obwohl ich über mehrere Jahre sehr gute Arbeit geleistet habe. Ich habe ein Zeugnis selber verfasst, wie mit meinem Chef abgesprochen, da er der Zeugnissprache nicht mächtig ist. Jetzt meine Frage: ist es ein Problem wenn das engültige Arbeitszeugnis auf ca. fünf Wochen vor dem Vertragsende datiert ist? Ich frage mich ob und in wie fern ein Arbeitgeber dies negativ bewerten könnte.
Vielen Dank für eine Antwort!
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Ein Abschluss-Zeugnis bewertet den gesamten Beschäftigungszeitraum, es ist also nicht möglich, es noch vor dem Ende der Beschäftigung zu bekommen. Sie können aber (z.B. zu Bewerbungszwecken) ein Vorläufiges Zeugnis" anfordern. Dies würde vom Wortlaut her bereits mit dem Abschluszeugnis identisch sein, würde aber, vergleichbar mit einem Zwischenzeugnis, vor Ende des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden.
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