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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Heiner am März 07, 2022, 07:33:06 Vormittag

Titel: Arbeitszeugnis
Beitrag von: Heiner am März 07, 2022, 07:33:06 Vormittag
Hallo,

ich habe ein Arbeitszeugnis erhalten und zuvor in der Steuerberatung gearbeitet.
Nach meiner Durchsicht hat mein Vorgesetzter das Arbeitszeugnis angepasst. Jedoch teilweise nicht so wie ich mir das gewünscht hätte.
Als Hintergrund bleibt zu erwähnen:" Mein Arbeitgeber war keineswegs erfreut darüber, dass ich die Kanzlei verlassen habe." Aber eine Trennung verlief von meiner Seite professionell.

Über die Meinung und Expertise zu folgenden Textstellen würde ich mich freuen:

"Für Mandanten und ebenso für seine Vorgesetzten und Kollegen war er immer ein gesuchter und geschätzer Gesprächs- und Ansprechpartner."
Bei diesem Satz stellt sich mir die Frage: Beinhaltet der Satz auch eine negativen Beurteilung durch die Worte " ein gesuchter und geschätzter Gesprächs- und Ansprechpartner"?

"Im persönlichen Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Mandanten war Herr XXX ein immer freundlicher, hilfsbereiter und äußerst angenehmer Mitarbeiter"
Auch hier frage ich mich, ob die Worte" äußerst angenehmer Mitarbeiter" im Satz an der Stelle negativ zu beurteilen sind?

Ebenso ist mir aufgefallen, dass der Standardsatz: "Sein Verhalten war stets einwandfrei." in dem Zeugniss nicht enthalten ist.
Ist dieser Satz im Arbeitszeugnis, nicht schon sozusagen verpflichtend für ein gutes Arbeitszeugnis?