Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: mane am August 17, 2006, 10:10:48 Vormittag
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Hallo,
habe in meinem Arbeitszeugnis folgende Formulierung:
"Hervorzuheben sind sein kooperatives Verhalten zu allen Gesprächspartnern und seine Art, komplexe technische Aufgaben umzusetzen."
und bin mir nicht sicher, ob das ehr postitiv oder negativ zu bewerten ist.
Wäre super, wenn ihr mal eure Meinung dazu abgebt.
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"Hervorzuheben sind sein kooperatives Verhalten zu allen Gesprächspartnern und seine Art, komplexe technische Aufgaben umzusetzen."
Leistungs- und Verhaltensangaben sollten generell nicht vermischt werden. Denn das "kooperative Verhalten" zählt zum Verhaltensteil, die Umsetzung von Aufgaben zur Arbeitsweise oder Befähigung. Abgesehen davon enthält die Aussage "Hervorzuheben ist seine Art, ... komplexe technische Aufgaben umzusetzen" keinerlei Wertung. Genaueres lässt sich ohne Kenntnis des Kontextes leider nicht sagen.
Ich empfehle Ihnen eine genauere Prüfung des Zeugnisses anhand unserer kostenlosen Checkliste (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/presse/checkliste.pdf) oder anhand eines Zeugnistests für 19 Euro http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php.