Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Fragender73 am Dezember 29, 2023, 19:40:05 Nachmittag
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Hallo, ich hätte eine Frage zu meinem Zeugnis:
mein Vertrag war auf 2 Jahre befristet, im Arbeitszeugnis findet sich aber kein Hinweis auf die Befristung:
Eingangssatz:
"Herr Max Mustermann, geb. am xxxx in xxxx, trat am 02.12.2021 in unser unternehmen ein und war bis zum 01.12.2023 im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei unseren Kunden als xxxxxx Mitarbeiter eingesetzt."
Später heißt es noch:
"Das Arbeitsverhältnis mit Herr Max Mustermann endet mit dem heutigen Datum."
(Unterschriftsdatum ist dann auch der 01.12.2023)
Ich werde im Lebenslauf natürlich erwähnen, dass das Arbeitsverhältnis befristet war und es sollte bei den genannten Zeiten eigentlich auch
logisch sein. Ist es dennoch bedenklich, dass es nicht explizit erwähnt wird im Zeugnis?
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Arbeitnehmer haben Anspruch darauf, dass Beendigungsumstände genannt werden, die für sie von Vorteil sind. Dazu gehört auch eine Beendigung wegen Fristablauf. Wenn ein Grund für die Beendigung fehlt, geht man also unweigerlich vom Schimmsten aus (Kündigung wegen unzureichender Leistung).
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