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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Sabine T. am Juli 09, 2004, 18:33:23 Nachmittag

Titel: Kündigungsgrund
Beitrag von: Sabine T. am Juli 09, 2004, 18:33:23 Nachmittag
Mir wurde fristgerecht betriebsbedingt gekündigt (wegen schlechter Konjunktur). In meinem (guten) Zeugnis steht hierzu "Leider müssen wir das Arbeitsverhältnis mit Frau T. wegen organisatorischer Änderungen aus betriebsbedingten Gründen fristgemäß beenden. Wir bedauern außerordentlich..."
Ist der formulierte Kündigungsgrund ok? Was heißt hier organisatorische Änderungen? Wird mir dieser Kündigungsgrund bei einer Bewerbung nachteilig ausgelegt?
Danke für Eure Meinung!
MfG
S.T.
Titel: Kündigungsgrund
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am Juli 13, 2004, 21:13:58 Nachmittag
Das Bundesarbeitsgericht sagt hierzu:
"Nach dem Grundsatz der Wahrheit kann der Arbeitgeber berechtigt oder sogar verpflichtet sein, eine von ihm ausgesprochene Kündigung im Zeugnis zum Ausdruck zu bringen (z.B. bei Kündigung wegen Betriebsstillegung oder wegen Arbeitsmangels)." - BAG 23.6.1960 - 5 AZR 560/58

Viele Unternehmen schreiben nun aber ungern explizit in ein Zeugnis, dass sie wirtschaftliche Probleme haben. Daher sind Umschreibungen wie "erforderliche Umstrukturierungen" oder "organisatorische Gründe" durchaus üblich. Es wäre vorteilhaft, wenn erkennbar ist, dass nicht nur Ihnen allein gekündigt wurde (z.B. "... wird die Abteilung NAME zum DATUM geschlossen. Von dem damit verbundenen Stellenabbau ist leider auch der Arbeitsplatz von Frau NAME betroffen..."). Unabhängig davon ist die Formulierung aber nicht negativ zu interpretieren.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de