Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: knautschi87 am August 28, 2006, 12:31:47 Nachmittag
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Meine Frage ist, ob mir als Auszubildender nach Kündigen nach dem zweiten Lehrjahr auch ein Arbeitszeugnis zusteht.
Und falls ja, ob dies der Chef persönlich oder ein Mitarbeiter verfassen kann.
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Ja, dir steht ein Zeugnis zu, der Aussteller kann der Chef oder ein sonstiger zuständiger Mitarbeiter sein.
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Gibt es ein Gesetz in dem dies festgesetzt ist oder wie kann ich meinen Chef davon überzeugen mir eines zu schreiben?
Und ist es gerechtfertigt, wenn dieser schlechte Seiten meiner Person darstellt und dadurch meine Chancen auf weitere Ausbildung verbaut?
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Der Zeugnisanspruch von AZUBIS ist im § 8 Berufsbildungsgesetz geregelt:
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen.
Da heißt es nicht"bei erfolgreicher Beendigung" oder "beim Abschluss". Also hast du einen Zeugnisanspruch auch beim Abbruch der Ausbildung.
Und ist es gerechtfertigt, wenn dieser schlechte Seiten meiner Person darstellt und dadurch meine Chancen auf weitere Ausbildung verbaut?
Im Gegenteil, er muss das Zeugnis mit "verständigem Wohlwollen" erstellen, darf sich also nicht auf Negatives konzentrieren. Das heißt aber nicht, dass du generell Anspruch auf ein gutes Zeugnis hättest. Es muss wahr sein und wohlwollend, nicht schönfärberisch. Genauer ist das hier erklärt: http://www.arbeitszeugnis.de/einfuehrung2.php