Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: student am August 28, 2006, 15:27:54 Nachmittag

Titel: habe ich ein recht auf ein qualifizierts arbeitszeugnis ?
Beitrag von: student am August 28, 2006, 15:27:54 Nachmittag
Mein Arbeitsverhältnis als studentische Aushilfe bei einem großen kommununalen Arbeitgeber ist durch Auslaufen meines Vertrages beendet.

Ich habe um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gebeten, mann möchte mir aber nur enie Tätigkeitsbeschreibung ausstellen, mit der Begründung ich hätte nicht "Vollzeit" gearbeitet und wäre auch nur eine Aushilfe gewesen.

Ist das Verhalten meines Arbeitgebers in Ordnung ?, habe ich Möglichkeiten ein qualifiziertes Arbeitszeugnis einzufordern ?
Titel: Recht auf Arbeitszeugnis
Beitrag von: Gast123 am August 30, 2006, 00:29:25 Vormittag
Hallo Student,

Du hast auch schon nach relativ kurzen Beschäftigungszeiten einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, insbesondere auch als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft.

Wikipedia weist die entsprechenden Gesetze aus:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeugnis#Gesetzlicher_Anspruch

Das weitere Vorgehen hängt ein wenig davon ab, aus welchen Gründen Dir der Arbeitgeber kein Zeugnis erteilen möchte und ob Du das Zeugnis wirklich willst oder "es nur versuchen willst".

Wenn es nur daran liegt, daß der Zeugnisaussteller viel Arbeit am Hals hat, so mag es ausreichen, ihm Dein Wunschzeugnis als Arbeitserleichterung einzureichen. Das ist insofern gut, als Du den Inhalt des Zeugnisses selbst mitbestimmen kannst. Hierzu solltest Du jedoch unbedingt erfahrene Leute (einen Bekannten, der Rechtsanwalt oder Personalchef ist) fragen oder professionelle Hilfe wie auf www.arbeitszeugnis.de gegeben, in Anspruch nehmen.

Wenn Du den Eindruck hast, daß Du eine schwerfällige Behörde erst "wachküssen" mußt, kannst Du auch sehr resolut auftreten, ggf. mit Klagedrohung  (Beispielbrief siehe unten).

Es gibt aber vielfach auch die Möglichkeit, Dein Recht über die Personalvertretung oder die studentische Rechtsberatung einzufordern.

Ich habe persönlich die Erfahrung gemacht, daß Du - wenn Du Dein Recht schon zu Anfang resolut einforderst - am wenigsten Komplikationen bekommst. Der Arbeitgeber hat zu diesem Zeitpunkt noch nichts persönlich gegen Dich, er sieht aber, daß Du es ernst meinst und wird sich weitere Komplikationen ersparen wollen.

Auf jeden Fall verhindert das sofortige resolute Einschreiten, daß sich die Situation menschlich aufschaukelt (er reagiert nicht sofort, du mahnst ihn an, er stellt ein schlampig erstelltes Zeugnis aus, Du geht in Widerspruch, er ignoriert den Widerspruch - und schließlich bist du sauer, er ist genervt, und spätestens jetzt geht es nicht mehr um das Zeugnis, sondern um's Gewinnen.
 
Ob und wie Du Dein Arbeitzeugnis einfordern willst, liegt natürlich an Dir. Ich kenne viele Leute, die sich zuerst ärgern, Ihr Recht letztlich aber nicht einfordern, weil Ihnen der Aufwand eines Streites zu hoch ist.

Mit einem Brief wie unten genannt ist Dir zumindest eines sicher: Die Aufmerksamkeit des entsprechenden Personalverantwortlichen. :-)




Gruß,
Michael


 
Der Brief könnte so aussehen und sollte an die Behörde oder direkt an den Behördenleiter gestellt werden.

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Sehr geehrter Herr .../geehrte Frau ...,

aufgrund des am ..... unterzeichneten Arbeitsvertrages zwischen ... und ... war ich bis zum .... bei Ihnen beschäftigt.

Nach der Beendigung meiner Tätigkeit zum ... bat ich am ... um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Am ... erhielt ich von Ihnen ein Arbeitszeugnis mit Tätigkeitsbeschreibung zu meiner weiteren Verwendung.

Gemäß §§ 109 GewO und 630 BGB hat der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers ein qualifiziertes wohlwollendes Zeugnis zu erteilen. Dieser nachvertragliche Pflicht haben Sie mit dem Zeugnis vom ... nicht genüge getan. Das Zeugnis enthält keinerlei Angaben zu ..., ..., ..., ...

Nach allgemeiner Zeugnislesart bedeutet die Auslassung eines wichtigen Zeugnisbestandteils eine deutliche Kritik an der Arbeit des Arbeitnehmers im Sinne des "beredten Schweigens". Dies ist nicht im Sinne einer wohlwollenden Beurteilung und beschreibt meine Arbeitsleistung vollkommen unangemessen. Daher kann ich das Zeugnis in der vorliegenden Form nicht akzeptieren. Im Anhang dieses Briefes finden Sie eine Ausfertigung des Zeugnissen, das mit entsprechenden Ergänzungen versehen ist.

Ich fordere Sie daher dazu auf, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, das mit den vorgenannten Änderungen versehen ist.  Dazu setze ich Ihnen eine Frist bis einschließlich .... (z. B. 2 Wochen).

Sollte die Ihnen gesetzte Frist fruchtlos verstreichen, werde ich Klage zum Arbeitsgericht ... erheben.



Mit freundlichen Grüßen
Dein Name
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