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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Anja am August 29, 2006, 01:02:17 Vormittag

Titel: Bitte um bewetung.
Beitrag von: Anja am August 29, 2006, 01:02:17 Vormittag
Frau xy wurde in allen bereichen die möglichkeit geboten, sich fundiertes wissen anzueignen. sie war fleißig auch über die übliche arbeitszeit hinaus. ihre abrechnungen waren immer korrekt.
Ihr verhalten gegenüber Vorgesetzten und mitarbeitern war einwandfrei.
Besonders erwähnen möchten wir ihe liebenswürdige und freundliche art, bei gästen war sie sehr angesehen.
Die prüfung hat frau xy mit erfolg abgeschlossen.
Frau kröker verlässt uns auf eigenen wunsch, um sich in eanderen betrieben weiterzubilden
Wir wünschen ihr auf ihren weiteren lebens- und berfsweg alles gute.
Titel: Bitte um bewetung.
Beitrag von: Klaus Schiller am August 29, 2006, 13:57:24 Nachmittag
Es ist nicht möglich, aus dem Zusammenhang gerissene Zeugnisformulierungen zuverlässig zu bewerten. Relevant ist insbesondere: wird zu allen wichtigen Aspekten Stellung bezogen? Unvorteilhafte Formulierungen wie "Frau xy wurde in allen bereichen die möglichkeit geboten, sich fundiertes wissen anzueignen" entsprechen z.B. nur dann Note 5, wenn im weiteren Verlauf des Zeugnisses keine Bewertung des Wissens erfolgt. Denn dass "die Möglichkeit geboten wurde" genügt natürlich nicht, sie musste auch genutzt werden. Und auch auf die Motivation, die Fähigkeiten und die Leistung insgesamt (Gesamtnote) muss angemessen eingegangen werden.

Ich empfehle Ihnen eine genauere Prüfung des Zeugnisses anhand eines Zeugnistests für 19 Euro http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php.