Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Anonym am September 03, 2006, 23:17:43 Nachmittag
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Hallo,
ich habe eine Frage zur Unterschrift bei Zeugnissen:
Es heißt, der Aussteller eines Arbeitszeugnisses muss dem Arbeitnehmer gegenüber "weisungsbefugt" sein.
Reicht es also, wenn der Personalleiter alleine unterschreibt, oder gehört auch die Unterschrift eines Vorgesetzten unter das Zeugnis? Macht es einen negativen Eindruck, wenn nur der Personalleiter unterschreibt?
Danke für eine kurze Antwort.
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Im Idealfall unterschreibt links der Geschäftsführer und rechts der direkte Vorgesetzte. Das gilt als Zeichen der Wertschätzung. Aber natürlich kann auch der Personalleiter mit dem direkten Vorgesetzten oder nur der Personalleiter unterschreiben, erlaubt ist das (wenn du nicht der Geschäftsleitung direkt unterstellt warst). Welchen Eindruck da macht hängt also auch von der Größe des Unternehmens und deiner Position ab. Wenn du z.B. Abteilungsleiter in einem kleineren Unternehmen warst, sollte es schon der Geschäftsführer sein...