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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: r.ruck am September 04, 2006, 10:21:13 Vormittag

Titel: Welcher Rechtsweg ist möglich?
Beitrag von: r.ruck am September 04, 2006, 10:21:13 Vormittag
Nach Ausbildung Kauffrau Bürokommunikation. Mangelhaftes Zeugnis.Arbeitgeber will nichts ändern. Welcher Rechtsweg ist möglich?
Angeblich 1. Schritt: IHK Schiedsstelle. Kosten für Anwalt 400 Euro.
Nach Ausbildung Arbeitslos. Welche Möglichkeiten bestehen ein gutes Zeignis zu erhalten?
Titel: Welcher Rechtsweg ist möglich?
Beitrag von: Demel am September 05, 2006, 02:14:22 Vormittag
Schau mal hier: http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Da gibt es Infos. Wenns irgendwie geht sollte man sich gütlich einigen.   Wenn es zu einem Prozess kommt muss der Arbeitgeber nachweisen, dass deine Leistungen unterdurchschnittlich waren.  Wenn er das nicht kann dann :lol: und wenn er das doch kann dann :(

In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten selbst, egal wer gewinnt/ verliert. Diese bemessen sich am Streitwert, in der Regel wird man hier ein Brutto-Monatsgehalt ansetzen, das ist bei einer Auszubildenden ja zu verschmerzen. Gegebenenfalls besteht ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Wichtig ist, dass du mit einem alternativen Zeugnis "gerüstet" bist, das für dich als Kompromis akzeptabel wäre und das aber wirklich 100%ig wassserdicht ist. Wenn du später merkst, dass das auch Mängel hat, musst du die nächsten 40 Jahre damit leben. Du kannst dein Zeugnis hier für 59 Euro nach deinen Vorstellungen aufwerten lassen:   http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php