Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: kuddelmuddel123 am September 11, 2006, 07:01:47 Vormittag
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Hallo,
ist es richtig / üblich oder falsch, wenn in einem Zwischenzeugnis
des AG steht, daß jemand Teilzeit arbeitet ?
Die genaue Formulierung wäre:
"... befindet sich seit xx.xx.xxxx in Elternzeit und steht uns seit dem yy.yy.yyyy als Teilzeitkraft zur Verfügung"
Gehört das in ein Zeugnis rein ?
Vielen Dank !
Kuddelmuddel
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Also zur Elternzeit gibt es ein neues Urteil:
Der Arbeitgeber darf in einem Zeugnis die Elternzeit eines Arbeitnehmers nur dann erwähnen, sofern sich die dadurch ergebende Ausfallzeit als eine wesentliche Unterbrechung der Beschäftigung darstellt.
Das ist dann der Fall, wenn die Elternzeit nach Lage und Dauer erheblich ist und wenn bei ihrer Nichterwähnung für Dritte der falsche Eindruck entsteht, die Beurteilung des Arbeitnehmers beruhe auf einer tatsächlichen Arbeitsleistung während des Arbeitsverhältnisses.
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Mai 2005 - 9, 10.01.2006
Und wenn die Elternzeit erwähnt wird, ist es doch gut, wenn auch die weitere Beschäftigung in Teilzeit genannt wird. Wegen der Berufspraxis.
Allgemein gilt, dass die Teilzeit erwähnt wird, wenn es sich um eine erhebliche Reduzierung gegenüber der Vollzeit handelt, also z.B. 20 Stunden/ Woche statt Vollzeit.
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Hallo,
die Stundenzahl ist gegenüber den Vollzeitbeschäftigten auf 60 % reduziert.
Das Zeugnis wurde für einen Zeitraum von 4 Jahren erstellt, die Elternzeit ohne Teilzeit waren 4 Monate.
Die 60 % sind im Zeugnis nicht genannt, die 4 Jahre bzw. 4 Monate sind durch die genannten Daten ersichtlich.
Ist es korrekt, bei dieser kurzen Unterbrechung, diese zu benennen ? Ist das noch eine wesentliche Unterbrechung ?
Vielen Dank !
Kuddelmuddel
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Vier Monate finde ich keine (nach dem Urteil) wesentliche Unterbrechung. Das ist ja nur ein äähh :roll: zwölftel (?) des gesamten Zeitraums. Die Teilzeit zu nennen, bei 60 %, halte ich aber für angemessen.