Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Piedre am September 11, 2006, 10:20:23 Vormittag
-
Wie lange nach Erhalt eines Arbeitszeugnisses kann man es anfechten?
Ich bin mit meinem aktuellen Arbeitszeugnis so garnicht einverstanden und möchte gerne dagegen vorgehen. Ich versuche momentan über die Gewerkschaft Unterstützung zu bekommen, jedoch hab ich da Mi erst einen Termin und ich bin noch kein MItglied, was warscheinlich dazu führt, dass sie mich nicht unterstützen können.
Mich persönlich bei meinem alten Arbeitgeber zu beschweren halte ich für sinnlos und möchte es auch umgehen.
Freu mich auf Antworten
-
Schau mal in die häufigen Fragen: http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#14
Wie lange nach Erhalt des Zeugnisses kann man den Arbeitgeber zur Korrektur auffordern?
Das Bundesarbeitsgericht hat einen Erfüllungsanspruch auf Ergänzung und Berichtigung nach zehnmonatigem Zuwarten verneint, zumal der Arbeitgeber bzw. Zeugnisaussteller über den ganzen Zeitraum hin erreichbar war.
Quelle: Weuster/Scheer, Arbeitszeugnisse in Textbausteinen
Wichtig ist, dass du
1) genau weisst, was am Zeugnis alles nicht stimmt (Zeugnisanalyse) und
2) wie genau das Zeugnis aussehen soll, das du haben willst (Zeugnis-Überarbeitung).
Tja, und dann geht es schlichtweg um die Nachweisbarkeit. Genauer steht das hier: http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php