Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: babsl am September 11, 2006, 11:21:12 Vormittag

Titel: Recht auf qualifiziertes Praktikumszeugnis?
Beitrag von: babsl am September 11, 2006, 11:21:12 Vormittag
Ich habe nach dem Abi ein einmonatiges Praktikum in einem bekannten Unternehmen absolviert. Heute wurde mir mitgeteilt, dass ich "nur" eine Praktikumsbestätigung ausgestellt bekomme, weil eine Beurteilung erst ab 3 Monaten Dauer ausgestellt wird. Das finde ich allerdings sehr schade, weil ich mich sehr angstrengt habe und meine Abteilungsleiterin auch sehr zufrieden war. Gibt es ein Recht auf ein qualifiziertes Praktikumszeugnis?
Titel: Recht auf qualifiziertes Praktikumszeugnis?
Beitrag von: Demel am September 12, 2006, 23:42:35 Nachmittag
Der § 8 des Berufsbildungsgesetzes  (BBiG) gilt auf für Praktikanten, sofern das Praktikum nicht (!) für eine schulische Ausbildung absolviert wurde. Im Wortlaut:

Zeugnis
Der/die Ausbildende stellt dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis aus. Hat der/die Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder das Zeugnis unterschreiben. Es muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des Auszubildenden; auf Verlangen des Auszubildenden auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten.
Ich habe das aus dem Standardwerk "Das Arbeitszeugnis" von Hein Schleßmann (hat jeder Rechtsanwalt im Bücherschrank). Von 3 Monaten als Anspruchsfrist habe ich noch nie was gehört. Bitte sie doch mal, dir die entsprechende Rechtsgrundlage zu nennen.