Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: All772 am September 12, 2006, 22:15:09 Nachmittag
-
Hallo,
ich hätte eine Frage und zwar
wenn das Ausstellungsdatum eines Zeugnisses nicht dem letzten Arbeitstag (laut Vertrag und Kündigung) entspricht und der Arbeitgeber verweigert das Datum entsprechend zu ändern, was kann man machen in diesem Fall?
Das Ausstellungsdatum des Zeugnisses muss mit dem Tage des Ausscheidens übereinstimmen, oder?
-
wann hat man einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
-
Hallo,
ich hätte eine Frage und zwar
wenn das Ausstellungsdatum eines Zeugnisses nicht dem letzten Arbeitstag (laut Vertrag und Kündigung) entspricht und der Arbeitgeber verweigert das Datum entsprechend zu ändern, was kann man machen in diesem Fall?
Das Ausstellungsdatum des Zeugnisses muss mit dem Tage des Ausscheidens übereinstimmen, oder?
Schau mal in die Urteilsdatenbank auf arbeitszeugnis.de, da findest du die entsprechenden Entscheidungen der Arbeitsgerichte zum Datum. Du hast keinen Anspruch darauf, dass das Ausstellungsdatum auf den letzten Arbeitstag geändert wird.