Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Beate am Juni 10, 2005, 15:01:35 Nachmittag

Titel: überarbeitetes zeugnis
Beitrag von: Beate am Juni 10, 2005, 15:01:35 Nachmittag
Ich habe meiner Vorgesetzten ein überarbeites Zeugnis persönlich übergeben. Sie sagte zu, dass sie wichtige Passagen zu meinen Gunsten ändern würde, allerdings nicht in allen Punkten. Dieses Gespräch ist nun schon über eine Woche her und ich habe immer noch kein neues Zeugnis erhalten. Falls sich meine ehemalige Chefin nun doch nicht mehr meldet, möchte ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Ab wann kann ich diese beanspruchen und bis wann kann ich das jetzige Zeugnis bei einem Rechtsanwalt bzw. beim Arbeitsgericht beanstanden?
Titel: überarbeitetes zeugnis
Beitrag von: Klaus Schiller am Juni 10, 2005, 15:16:50 Nachmittag
Ihre Frage fällt bereits in den Bereich einer kostenpflichtigen Rechtsberatung, zu der nur ein Rechtsanwalt befugt ist. Wir führen lediglich eine Sprachberatung durch.  Über den Anwaltssuchservice unserer Internetseite (http://www.arbeitszeugnis.de/anwaltssuche.php) finden Sie schnell einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe. Alternativ können wir Ihnen die "Hotline Arbeitsrecht" (0190-846 353 596; 1,86 €/Minute) der Kanzlei Wengersky empfehlen (siehe auch http://www.wengersky.de/serviceline.shtml)