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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: BeateDue am September 15, 2006, 18:04:51 Nachmittag

Titel: Note
Beitrag von: BeateDue am September 15, 2006, 18:04:51 Nachmittag
Hallo,

habe gehört, dass die Vormulierung:
 " hat die ihr übertragenen Aufgaben nach einweisung selbsständig zur vollen Zufriedenheit erledigt. Sie hat sorgfältig und gewissenhaft gearbeitet "
einer NOte 3 entspricht.

Da das ganze Zeugnis nicht stimmig ist ( 1 Seite Arbeitsplatz beschreibung bei einer Tätigkeit als Arbeiterin ) und diese 2 Sätze Beurteilung.

Kein Ordentlicher Schlußsatz sowie Fehlende Unterschrift des direkten Vorgesetzten, nur Personalabteilung.

Ist das ganze Zeugnis dann befriedigend, oder hängt das ganze vom allgemeinen Zusammenhang ab.

Vielen Dank für ihre Mühe

Beate
Titel: Note
Beitrag von: gast am September 17, 2006, 19:23:31 Nachmittag
Allein wenn der Dank und ein Bedauern des Ausscheidens fehlen, wäre die Note 3 nicht mehr glaubwürdig. Generell gilt: Wenn etwas Wichtiges fehlt, war es "nicht der Rede wert" (=mangelhaft), z.B. zum Wissen, zum Engagement, zu Fähigkeiten, zum Erfolg usw., also alles was man bei dem Beruf erwarten würde.