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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Gast1 am September 18, 2006, 08:39:15 Vormittag

Titel: Eilt: Leistungsbeurteilung
Beitrag von: Gast1 am September 18, 2006, 08:39:15 Vormittag
Hallo,
ich hätte eine Frage und zwar gibt es in den folgenden Sätzen keine Widersprüche, bzw. welche Note steckt dahinter?
"Herr x beeindruckte durch eine konstant gute Arbeitsqualität.
Er absolvierte stets ein beachtliches Arbeitspensum und erreichte kontinuierlich die vereinbarten Ziele.
Dabei wurden Termine von ihm stets eingehalten. Herr x erfüllte seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit."

und am Ende des Zeugnisses folgt folgender Satz

"Wir bedauern diese Entwicklung sehr und danken ihm für ausgezeichnete Leistungen und die stets gute Zusammenarbeit."

Muss es nicht heißen "...für seine ausgezeichneten Leistungen..."?

Muss eigentlich ein Zeugnis "Arbeitszeugnis" heißen, oder reicht "Zeugnis"
aus.
Vorab vielen Dank!
Titel: Eilt: Leistungsbeurteilung
Beitrag von: Timo69 am September 18, 2006, 18:23:13 Nachmittag
Ich sehe keine Widersprüche, außer dass die Einzelwertungen der Note 2 entsprechen, die Gesamtnote aber eine 1 ist. Das passt nicht so ganz zusammen, aber vielleicht sind ja die Aussagen, die du nicht nennst, alle 1.
 
Muss es nicht heißen "...für seine ausgezeichneten Leistungen..."?
Nein, das ist grammatisch ok.
 
Muss eigentlich ein Zeugnis "Arbeitszeugnis" heißen, oder reicht "Zeugnis"
Das ist beides ok.
Titel: Eilt: Leistungsbeurteilung
Beitrag von: Gast1 am September 19, 2006, 09:46:14 Vormittag
Danke!
Welche Note hat dann die Aussage "...für ausgezeichnete Leistungen..." im Satz:"Wir bedauern diese Entwicklung sehr und danken ihm für ausgezeichnete Leistungen und die stets gute Zusammenarbeit."

Für die Note 1 muss es doch heißen "für seine/die ausgezeichneten Leistungen", oder?

Vorab vielen Dank für eine Antwort.
Titel: Eilt: Leistungsbeurteilung
Beitrag von: Mike am September 20, 2006, 01:13:56 Vormittag
Meinst du etwa die Note 1 liegt im Artikel "die"??! Sicher nicht. "Ausgezeichnet" steht für die Note 1.