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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Gast 001 am September 20, 2006, 11:18:22 Vormittag

Titel: zeugnisbewertung
Beitrag von: Gast 001 am September 20, 2006, 11:18:22 Vormittag
Guten Tag,

ich habe heute mein Arbeitszeugnis erhalten und möchte wissen, wie zwei aussagen daraus in Schulnoten gewertet werden.

1. Die ihm übertragenen Arbeiten erledigte er zu unserer vollsten  
    Zufriedenheit.

2. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets  
    vorbildlich.

Danke im vorraus

Mfg Chris
Titel: zeugnisbewertung
Beitrag von: gast am September 21, 2006, 11:43:33 Vormittag
1. Die ihm übertragenen Arbeiten erledigte er zu unserer vollsten
Zufriedenheit.
Das ist die Leistungszusammenfassung, Note 1

2. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets
vorbildlich.
Das ist die Verhaltenszusammenfassung, Note 1
Titel: zeugnisbewertung
Beitrag von: gast61 am September 22, 2006, 15:49:33 Nachmittag
1.) also da im ersten satz nur *zur vollsten* steht, ohne den zusatz:
* stets* , *jederzeit* oder ähnliches, wäre es eine 2
zumal noch der obligatorische satz * alle übertragenen aufgaben* bei mir immer bitter hochkommt, es sei denn, es wird an anderer stelle ausdrücklich auf selbständige arbeitsweise hingewiesen.

2.)
ist eine glatte 1
Titel: zeugnisbewertung
Beitrag von: gast am September 22, 2006, 17:45:55 Nachmittag
Eine Gessamtnote "zwei" wird mit der "stets vollen Zufriedenheit" vergeben. Die "vollste Zufriedenheit" ohne "stets" ist eine "eins minus".
Titel: @ gast
Beitrag von: gast61 am September 22, 2006, 19:50:23 Nachmittag
mag sein, dass es diese feine nuancierung noch gibt,
bei allen recherchen in verschiedenen foren habe ich gefunden:
*stets zur vollen zufriedenheit*
*zu unserer vollsten zufriedenheit*
ist beides mit einer zwei zu werten
die differenzierungen sind wirklich sehr fein, und eine eins bekommt man kaum, denn einen solchen mitarbeiter hält man :)
aber wenn im ganzen text nichts von selbständiger arbeit steht?

*alle ihr/ihm übertragenen aufgaben erfüllte sie / er zu unserer vollen zufriedenheit*

und wenn ihr/ ihm keine aufgaben zugewiesen wurden?
was tat sie / er dann?
 in der nase bohren?

ich verzichte gerne auf ein*stets zur vollsten zufriedenheit*
wenn meine selbständige arbeitsweise zum ausdruck gebracht wird :)
Titel: Arbeiten zugewiesen
Beitrag von: Britte am Oktober 01, 2006, 15:18:01 Nachmittag
Ja, ich sehe das auch. Es wurden nur die Aufgaben erledigt, die erteilt wurden. Eigeninitiative war nicht vorhanden. Motto: Arbeit komm zu mir, es wurde sich aber nicht umgeschaut, ob auch noch andere Aufgaben übernommen werden könnten etc.
Würde ich nicht einstellen. Britte