Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Ramona_M am September 22, 2006, 18:10:11 Nachmittag

Titel: Was bedeutet das
Beitrag von: Ramona_M am September 22, 2006, 18:10:11 Nachmittag
Bin mit meinem Chef leider vor dem Arbeitsgericht gelandet und traue dem Zeugnis nicht! Kann ich das Zeugnis meiner Bewerbung bei legen!?

Frau Ramona_M, geb am xxx in xxx, war in der Zeit vom ...bis... in meiner Praxis als Azubi tätig.
Ihr Arbeitsbereich beschränkte sich nicht nur auf die Assistenz am Stuhl, sondern auch auf die Praxisverwaltung sowie die Pflege der Instrument und der Praxiseinrichtung. Alle diese Arbeiten führte sie bald selbstständig bzw. im Verwaltungsbereich unter Aufsicht zu unserer vollen Zufriedenheit durch.
Auf Grund ihrer geänderten Berufsausbidungswahl endete ihre Ausbildung in meiner Praxis amxxx
Ich wünsche ihr für ihren weiteren beruflichen Werdegang alles Gute.
Titel: Re: Was bedeutet das
Beitrag von: michael1 am September 24, 2006, 23:06:25 Nachmittag
Hallo Ramona,

dieses Zeugnis ist unvollständig und enthält - wo überhaupt Angaben gemacht werden - nicht unbedingt sehr vorteilhafte Bewertungen.

So bedeutet "Ich wünsche ihr für ihren weiteren beruflichen Werdegang alles Gute." beispielsweise die Note "ausreichend".



Gruß,
  Michael





Zitat von: "Ramona_M"
Bin mit meinem Chef leider vor dem Arbeitsgericht gelandet und traue dem Zeugnis nicht! Kann ich das Zeugnis meiner Bewerbung bei legen!?

Frau Ramona_M, geb am xxx in xxx, war in der Zeit vom ...bis... in meiner Praxis als Azubi tätig.
Ihr Arbeitsbereich beschränkte sich nicht nur auf die Assistenz am Stuhl, sondern auch auf die Praxisverwaltung sowie die Pflege der Instrument und der Praxiseinrichtung. Alle diese Arbeiten führte sie bald selbstständig bzw. im Verwaltungsbereich unter Aufsicht zu unserer vollen Zufriedenheit durch.
Auf Grund ihrer geänderten Berufsausbidungswahl endete ihre Ausbildung in meiner Praxis amxxx
Ich wünsche ihr für ihren weiteren beruflichen Werdegang alles Gute.