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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: gast am Oktober 04, 2006, 17:28:29 Nachmittag

Titel: Betriebsübergänge, Widerspruch, Formulierung im Zeugnis?
Beitrag von: gast am Oktober 04, 2006, 17:28:29 Nachmittag
Hallo liebe Gemeinde,
die Betriebsübergänge verfolgen mich dieses Jahr.

1. Im Rahmen einen Betriebsüberganges bin ich per 01.01.06 bei meinem jetzigen Arbeitgeber gelandet.

2. Einem zweiten, nun anstehenden Betriebsübergang habe ich widersprochen und daraufhin - nicht wirklich überraschend - die betriebsbedingte Kündigung erhalten.
Anschließend wurde noch ein Abwicklungsvertrag nachgelegt.

Nachdem ich mir nun den "Zeugnisentwurf" selbst schreiben darf, habe ich zu genau den beiden Punkten Klärungsbedarf:

zu 1)
Muss/soll/darf/kann der Betriebsübergang in der Einleitung erwähnt werden (z.B. "Im Rahmen eines Betriebsüberganges nach §613 BGB trat Herr x am 01. Januar 2006 als x in unser Unternehmen ein") oder wird besser die einfache Form (z.B. "Herr x trat am 01. Januar 2006 als x in unser Unternehmen ein") gewählt?

zu 2)
Ich habe hier bereits gelesen, dass die Kündigung aus 'betriebsbedingten Gründen' durchaus Raum - evtl. zuviel Raum - für Interpretationen bietet. Nur wie formuliert man dies hier im konkreten Fall?
Sollte ich mich mit Blick auf den Abwicklungsvertrag die Formulierung "Das Arbeitsverhältnis endet zum heutigen Tage in beiderseitigem besten Einvernehmen." stark machen? Oder ist hier eine deutlichere Formulierung (z.B. "Wir bedauern sehr, dass wir Herrn x betriebsdedingt nach Widerspruch gegen einen erneuten Betriebsübergang kündigen mussten.") für eine positive Wirkung des Zeugnisses besser?


Herzlichen Dank für Meinungen/Hilfe!
Titel: Betriebsübergänge, Widerspruch, Formulierung im Zeugnis?
Beitrag von: gast am Oktober 05, 2006, 03:11:39 Vormittag
zu 1)
Muss/soll/darf/kann der Betriebsübergang in der Einleitung erwähnt werden (z.B. "Im Rahmen eines Betriebsüberganges nach §613 BGB trat Herr x am 01. Januar 2006 als x in unser Unternehmen ein") oder wird besser die einfache Form (z.B. "Herr x trat am 01. Januar 2006 als x in unser Unternehmen ein") gewählt?

Ich würde den Betriebsübergang schon einleitend erwähnen, der Kontext ist wichtig. Sonst würde man die Kürze des Arbeitsverhältnisses gegen dich interpretieren.

zu 2)
Ich habe hier bereits gelesen, dass die Kündigung aus 'betriebsbedingten Gründen' durchaus Raum - evtl. zuviel Raum - für Interpretationen bietet. Nur wie formuliert man dies hier im konkreten Fall?
Sollte ich mich mit Blick auf den Abwicklungsvertrag die Formulierung "Das Arbeitsverhältnis endet zum heutigen Tage in beiderseitigem besten Einvernehmen." stark machen?

Oder ist hier eine deutlichere Formulierung (z.B. "Wir bedauern sehr, dass wir Herrn x betriebsdedingt nach Widerspruch gegen einen erneuten Betriebsübergang kündigen mussten.") für eine positive Wirkung des Zeugnisses besser? [/i]
Das ist ein sehr heikler Fall. Ich wundere mich auch etwas, dass du das Zeugnis ohne professionelle Hilfe schreiben willst. Im Prinzip ist beides möglich, aber ich würde die Umstände mit erwähnen. Allerdings nicht "Widerspruch" schreiben, sondern z.B. "Leider hat er sich gegen unser Angebot entschieden, in die NAME zu wechseln. Daher endet das Arbeitsverhältnis im beiderseiseitgen besten Einvernehmen ..."