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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: berade am Oktober 05, 2006, 10:45:05 Vormittag

Titel: Geringfügig Beschäftigte - Kein qualifiziertes Zeugnis?
Beitrag von: berade am Oktober 05, 2006, 10:45:05 Vormittag
Hallo!!! Heute hatte mein EX-Chef endlich Zeit für mich und meinte er müsse mir als geringfügig Beschäftigte nur ein einfaches Zeugnis schreiben... Zum inhaltlichen meinte er nur, dass er es sich noch mal anschauen möchte, aber er will die Note bei einer zwei belassen, obwohl er mir gegenüber zugegeben hat, dass ich eine eins verdient hätte!!!! Ich bin ja der Meinung, dass es höchstens eine zwei bis drei ist...
Stimmt es denn, habe ich keinen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis??? Und das nach 7,5 Jahren???
Titel: Geringfügig Beschäftigte - Kein qualifiziertes Zeugnis?
Beitrag von: Steffen am Oktober 06, 2006, 00:47:54 Vormittag
Das Zeugnis habe ich in deinem anderen Beitrag gesehen, es ist doch gar kein einfaches, sondern schon ein qualifiziertes Zeugnis, noch dazu in der Note 2. Also warum die Aufregung?! Einen Satz zu Kunden sollte dein Chef zwar noch mit hinein nehmen, aber das Zeugnis wird dir sicher nicht schaden. Letztlich ist es Sache des Arbeitgebers, ob es es etwas persönlicher oder etwas pauschaler formuliert, dafür kannst du ja nichts.  Das wird niemand einer Kassierein anlasten.