Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Jens am Oktober 06, 2006, 10:19:22 Vormittag

Titel: Wenn Arbeitgeber einen Arbeitnehmer in der Probezeit kündigt
Beitrag von: Jens am Oktober 06, 2006, 10:19:22 Vormittag
Hallo Zusammen,

wenn man einen Arbeitnehmer kündigt, kann man das dann auch ganz offen ins Zeugnis schreiben oder wäre das nicht erlaubt?

Mit freundlichen Grüßen

Jens
Titel: Wenn Arbeitgeber einen Arbeitnehmer in der Probezeit kündigt
Beitrag von: Mike am Oktober 06, 2006, 22:25:04 Nachmittag
Naja, ganz so einfach ist es nicht. Schau mal in die  Urteilsdatenbank, da heißt es z.B.

Es ist allgemein nicht üblich und auch grundsätzlich nicht zulässig, im Zeugnis darauf hinzuweisen, wer gekündigt hat und welches die Beendigungsgründe sind (...) Andererseits hat jedoch der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Erwähnung des Beendigungssachverhalts, wenn das Arbeitsverhältnis durch seine eigene Kündigung sein Ende gefunden hat. Der Anspruch ist in diesem Falle darin begründet, daß es sich um einen Umstand handelt, der dem Arbeitnehmer bei einer neuen Bewerbung günstig sein kann. - LAG Köln 29.11.1990 - 10 Sa 801/90, LAGE Landesarbeitsgerichtsentscheidungen § 630 BGB Nr. 11

Auch eine betriebsbedingt bzw. konjunkturell bedingte Kündigung sollte benannt werden, also alles, was letztlich für den Arbeitnehmer spricht. Aber eine Aussage wie "Wir haben Herrn XXX entlassen" gehört nicht ins Zeugnis.