Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Waldemar Scheller am Juni 15, 2005, 13:25:48 Nachmittag

Titel: Formulierung negativ?
Beitrag von: Waldemar Scheller am Juni 15, 2005, 13:25:48 Nachmittag
Hallo!

Ich bin BA-Student uas Baden-Würtemberg (studiere BWL, Fachrichtung Industrie). Es ist unsicher ob ich in meinem Unternehmen übernommen werde (keine gute konjukturelle Lage) werde, deshalb habe ich um ein Arbeitszeugnis gebeten.

Es gibt allerdings eine Stelle die mir komisch vorkommt: "Herr Scheller machte bisher von der ihm gebotenen Möglichkeiten, sich mit den verschiedenen Aufgaben in einem Industriebetrieb sowie den betrieblichen Zusammenhängen und Wechselwirkungen vertraut zu machen, sehr regen Gebrauch" Ich wiess nicht ob dies eine positive Aussage ist eine negative. Ein Freund meint das wäre negativ und sollte entfernt bzw. umgeschrieben werden. Wie denken Sie darüber?

Viele Grüsse
Waldemar Scheller
Titel: Formulierung negativ?
Beitrag von: Klaus Schiller am Juni 16, 2005, 21:44:31 Nachmittag
Es handelt sich um eine Formulierung, die eigentlich die Lern- und Arbeitsbereitschaft von Auszubildenden bewertet. Sie finden sie auch in unserer Textbaustein-Datenbank (http://www.arbeitszeugnis.de/neuesuche/demo.php):

"Er hat von der ihm gebotenen Möglichkeit, sich mit allen Arbeiten und betrieblichen Zusammenhängen und Wechselwirkungen vertraut zu machen, stets sehr rege und nutzvoll Gebrauch gemacht" (Note 1).

Die Aussage ist für sich betrachtet keineswegs unvorteilhaft, entscheidend ist immer der Kontext. Wenn Sie als Werkstudent bereits sehr eigenständig arbeiten und das Zeugnis keine weiteren Aussagen zur Arbeitsbereitschaft trifft, kann dies unangemessen wirken.
Titel: Formulierung negativ?
Beitrag von: gast am Juni 19, 2005, 18:19:25 Nachmittag
Dies bedeutet, dass ich den Satz beruhigt so lassen kann oder? Ich habe es nämlich einen Freund gezeigt und er meinte, der Satz ist komisch uns ollte geänder werden, auch in einem anderen Forum meinte man mir der Satz ist schlecht und sollte geändert werden. Ich bin langsam durcheinander und weiss nicht mehr wem ich glauben soll :(

Wenn Ihnen um dies zu beurteilen der gesamte Arbeitszeugnis notwendig ist kann ich es  auf Ihren Wunsch auch mal posten.
Titel: Formulierung negativ?
Beitrag von: Klaus Schiller am Juni 19, 2005, 21:31:25 Nachmittag
Die Formulierung entstammt dem Fachbuch "Arbeitszeugnisse in Textbausteinen" von Prof. Arnulf Weuster und bewertet wie gesagt die Lern- und Arbeitsbereitschaft von Auszubildenden (Note 1-2).

Die Aussage ist nicht negativ gemeint, kann aber indirekt den Eindruck erwecken, dass Sie in Ihrem Arbeitsverhaltnis eher Erfahrungen gesammelt und nicht bereits eigenverantwortlich gearbeitet haben. Wenn dies auch der Fall war, gibt es keinen Änderungsbedarf.
Titel: Formulierung negativ?
Beitrag von: gast am Juni 20, 2005, 09:28:56 Vormittag
Ich habe selbständig gearbeitet und dies wurde auch bewertet.

"Dank seiner sehr guten Auffassungsgabe, seiner sachlichen Art und seines guten Einsatzes eignete er sich in kurzer Zeit gute praktische Kenntnisse in den oben aufgeführten Bereichen an. Besonders hervorzuheben sind seine Eigeninitiative und seine guten IT-Kenntnisse.

Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte Herr X schon nach kurzer Einarbeitung selbständig und immer mit der notwendigen Sorgfalt und Genauigkeit. Zusammenfassend sind die Leistungen von Herr X als stets gut zu beurteilen.
"

Danke für Ihren Beitrag!
Gruss
Waldemar Scheller