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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: line am Juli 12, 2004, 04:06:05 Vormittag

Titel: Datum
Beitrag von: line am Juli 12, 2004, 04:06:05 Vormittag
Meines Wissens sollte ein Zeugnis das Datum des letzten Arbeistages tragen, auch wenn es später erstellt worden ist. Ist das korrekt?
Wird es nachteilig augelegt, wenn es auf einen späteren Zeitpunkt datiert ist? Gibt es da Toleranzgrenzen?
Titel: Datum
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am Juli 16, 2004, 17:20:36 Nachmittag
In unserer Urteilsdatenbank finden Sie die relevanten Urteile zum Ausstellungsdatum, siehe http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php.
Hier heißt es z.B.:

Ein vom Arbeitgeber berichtigtes Zeugnis ist auf das ursprüngliche Ausstellungsdatum zurückzudatieren, wenn die verspätete Ausstellung nicht vom Arbeitnehmer zu vertreten ist. - BAG 9.9.1992 - 5 AZR 509/91

Wenn keine Berichtigung stattgefunden hat:
Der Arbeitnehmer hat weder nach dem Gesetz (§ 630 BGB) noch etwa auf Grund einer nachwirkenden Fürsorgespflicht des Arbeitgebers einen Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses mit einem bestimmten Datum. Insbesondere kann er als Datum nicht das Datum des Beendigungstages des Arbeitsverhältnisses verlangen.
- LAG Frankfurt/M. 3.5.1995 - IV LA - B - 19/55

Unabhängig davon kann eine (mehrere Wochen oder Monate) verspätete Ausstellung  durchaus als Hinweis auf Streit/Probleme bei der Ausstellung gedeutet werden, so dass das Zeugnis ergänzt werden könnte um die Aussage: "Dieses Zeugnis hat er nachträglich von uns erbeten. Seiner Bitte haben wir gerne entsprochen."

Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Titel: hLpKOIswkySQ
Beitrag von: Benon am Juli 11, 2011, 17:27:16 Nachmittag
It's sopkoy how clever some ppl are. Thanks!
Titel: VFromzQzkBHwHxiCA
Beitrag von: Kindsey am Juli 12, 2011, 18:20:19 Nachmittag
Thank you so much for this aritlce, it saved me time!