Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: suse am Juni 17, 2005, 14:46:23 Nachmittag
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Hallo,
ich habe in meinem Unternehmen zum 30.08. gekündigt und dabei um einen Aufhebungsvertrag zum 30.06. gebeten, weil ich ein Angebot eines neuen Arbeitgebers annehmen wollte. Darauf ist das Unternehmen auch eingegangen, und in der "Ausgleichsquittung" steht auch, dass ich ein zeugnis haben möchte. Da mein (bald Ex-) Chef sowieso immer alles rauszögert und auf mein Nachfragen hin nur herumdruckste, er wisse ja gar nicht, ob er oder jemand anders das Zeugnis schreiben müsse, würde ich gern wissen, an welchem Termin der bisherige Arbeitgeber zur Aushändigung verpflichtet ist und ob ich die Sache irgendwie vorsichtig beschleungen kann.
Vielen Dank im voraus!
Viele Grüße
Suse
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Ich zitiere aus unserer Rubrik "Häufige Fragen":
Wie lange muss ich auf das Zeugnis warten?
Eine Regelfrist gibt es nicht. In Normalfällen sollten zwei Wochen ausreichend sein. Eine längere Erstellzeit wird man dem Arbeitgeber zubilligen müssen, wenn sich das Zeugnisaufkommen aufgrund von Massenentlassungen bzw. Rationalisierungen erhöht.
Quelle: Weuster/Scheer, Arbeitszeugnisse in Textbausteinen
Wegen Verletzung der Zeugnispflicht können dem Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitgeber zustehen (z.B. bei erfolgloser Stellensuche wegen fehlendem Zeugnis). Deshalb sollte der Anspruch schnellstmöglich erfüllt werden. Wenn der ehemalige Mitarbeiter seinen Zeugnisanspruch längere Zeit nicht geltend gemacht hat und sich der Arbeitgeber darauf eingerichtet hat, kein Zeugnis mehr erteilen zu müssen, kann Verwirkung eingetreten sein (LAG Düsseldorf, DB 95, 1135: elf Monate).
Sie können den Vorgang beschleunigen, indem Sie einen eigenen Zeugnisentwurf einreichen. Nähere Informationen finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php