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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Ulrike am Juni 17, 2005, 20:08:40 Nachmittag

Titel: Was haltet ihr von diesem Zeugnis?
Beitrag von: Ulrike am Juni 17, 2005, 20:08:40 Nachmittag
Frau xxx, ist seit dem xx in unserem Unternehmen tätig. Sie begann ihre Tätigkeit als Sachbearbeiterin Kundenpflege zunächst befristet im xx. Mit Wirkung zum xx wurde Sie in der gleichen Position in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.

In dieser Funktion umfasst ihr Aufgabengebiet folgende Tätigkeiten:

Ordnungsgemäße, qualitäts- und termingerechte Abarbeitung von Arbeitsaufträgen

Bearbeiten von einfachen Reklamationen

Sachkundiges Ordnen und Ablegen von Geschäftsvorgängen

Sicherstellen von einfachen Bürotätigkeiten des Sachgebietes

Telefonische Kommunikation

Bedienung von Datenverarbeitungstechnik

Allgemeine Sekretariatsaufgaben

Bearbeitung der Küchenabwicklung und Reklamationen

Alle ihr übertragenen Aufgaben erledigt Frau xx mit großer Sorgfalt,
Eigeninitiative und Selbstständigkeit stets zur vollsten Zufriedenheit der
Abteilungsleitung. Fr xx zeigt stets ein hohes Maß an Engagement, Fleiß und Interesse bei der Arbeit. Sie verfügt über eine gute Auffassungs-
gabe. Fr xx erzielt stets quantitativ und qualitativ sehr gute Ergebnisse.
Sie besitzt ein gutes Kommunikationsverhalten das die Zusammenarbeit
mit Kollegen stets fördert.

Das Verhalten von Fr xx ist jederzeit stets einwandfrei und korrekt.
Gegenüber Vorgesetzten und Kollegen ist sie offen, loyal und ehrlich.

Fr xx erhält dieses Zwischenzeugnis auf eigenen Wunsch.

Wir danken ihr für die stets wertvolle Mitarbeit und freuen uns auf eine
weiterhin gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Titel: Was haltet ihr von diesem Zeugnis?
Beitrag von: Klaus Schiller am Juni 20, 2005, 00:59:21 Vormittag
Auffällig ist vor allem die Stellenbeschreibung. Neben stilistischen Mängeln ("Ordnungsgemäße Abarbeitung", also auch "Bearbeitung von  Reklamationen", "Durchführung von Sekretariatsaufgaben") wirkt vor allem auch die Wortwahl abwertend:  

- Ordnungsgemäße Abarbeitung (= lästige Pflichtaufgabe)
- Bearbeiten von einfachen Reklamationen (=schwierige Fälle konnte sie nicht bearbeiten)
- Ablegen von Geschäftsvorgängen (=Selbstverständlichkeit, die nicht erwähnt werden muss)
- Sicherstellen von einfachen Bürotätigkeiten (=Was gibt es an Bürotätigkeiten sicherzustellen?)

Der knappe Leistungsteil besteht überwiegend aus Wertungen der Note 2, wodurch die Gesamtnote sehr gut ("stets zur vollsten Zufriedenheit") nur bedingt glaubwürdig wirkt.  Aussagen zum Fachwissen fehlen, auch die Befähigung wird sehr knapp bewertet. Interesse wird eigentlich nur in Azubi-Zeugnissen bescheinigt, in einem normalen Arbeitsverhältnis sollte dies selbstverständlich sein.