Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: palme42 am Oktober 10, 2006, 14:34:05 Nachmittag
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Hallo,
ist es richtig, dass der Arbeitgeber in einem Arbeitszeugnis die Anzahl der Wochenstunden, also Teilzeitbeschäftigung, nennen muss? Bisher habe ich auch bei Teilzeitbeschäftigung meine Arbeitszeugnisse immer ohne diese Angabe erhalten; mein jetziger Arbeitgeber behauptet aber, die Angabe der Wochenstunden sei Pflicht. Stimmt das?
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Es gibt dazu keine allgemeine Regel. In der Fachliteratur heißt es, dass der Teilzeitstatus erwähnt werden soll, wenn die Arbeitszeit erheblich unter der Vollzeit liegt, da andernfalls ein falscher Eindruck von der Berufspraxis entsteht. Als Beispiel ist im Fachbuch von Weuster/Scheer ("Arbeitszeugnisse in Textbausteinen") genannt: "Sie war bei uns im Umfang von 25 Stunden die wöchentlich tätig".
Näher ist der Ausdruck "erheblich" leider nicht definiert, aber 25 Std/Woche wären also schon erheblich unter der Vollzeit. Ich würde also sagen: im Prinzip hat dein Arbeitgeber Recht.