Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Gast2 am Oktober 12, 2006, 12:21:02 Nachmittag
-
Hallo,
ich benötige mal eure professionelle Hilfe : Im Arbeitszeugnis eines Auszubildenden, der auf eigenen Wunsch die Ausbildung in der Probezeit abgebrochen hat findet sich folgende Formulierung:
"Besonders hervorheben möchten wir XXX auffallende Freundlichkeit."
Ansonsten ist das Zeugnis sehr knapp formuliert, enthält aber alle wichtigen Angaben. Nur mit dem oben geschriebenen Satz können wir nichts anfangen.
Danke schon mal!
-
upps, diese formulierung halte ich für äüßerst bedenklich.
je nach gestaltung des restlichen zeugnisses würde ich denken:
ein schleimer
einer der nichts auf die reihe gebracht hat, außer freundlich zu sein
oder ---uelle hintergründe.
hmm, nö, keine positive aussage