Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Mark am Oktober 16, 2006, 14:48:03 Nachmittag

Titel: Komische Rechtsformulierung am Ende
Beitrag von: Mark am Oktober 16, 2006, 14:48:03 Nachmittag
Hallo Forum,

mein ehem. Arbeitgeber besteht auf diesem Schlusssatz:

"Wir weisen in Arbeitszeugnissen für jeden unserer Mitarbeiter und jede unserer Mitarbeiterinnen darauf hin, dass wir Arbeitszeugnisse zur Hilfestellung für andere ausstellen, jedoch leitet sich daraus keine rechtliche Verantwortung unsererseits ab."

Ist das ein Geheimcode ? Wenn ja: Was bedeutet er ?

Danke vorab,

Mark
Titel: Komische Rechtsformulierung am Ende
Beitrag von: Mike am Oktober 16, 2006, 19:09:37 Nachmittag
Nein, ein Geheimcode ist es zwar nicht und Geheimcodes sind ohnhein verboten. Aber für mich klingt das so:
"Vielleicht hilft ihm dieses zeugnis bei einer Neubewerbung, aber so gut wie wir ihn hier darstellen, ist er gar nicht. Wir übernehmen deshalb auch keine Verantwortung dafür, wenn er Mist baut."  

Ein möglicher Hintergrund kann sein: In den USA gab es ein Urteil, das Arbeitgeber zur Verantwortung gezogen hat, wenn sie einem Ex-Mitarbeiter einen Letter of Reference (das amerikanische Zeugnis, eher eine Art  Empfehlungsschreiben) erstellt haben. Wenn man also jemandem bescheinigte, dass er superintelligent ist und er erwies sich dann als eine Art "Homer Simpson", dann muss man als Ex-Arbeitgeber und Referenzgeber mit für die entstandenen Schäden haften.

Ich halte des Satz in einem deutschen Zeugnis für totalen Quatsch und würde den unbedingt entfernen lassen. Ich glaube nicht, dass das rechtmäßig ist. Ein Zeugnis ist eine Urkunde, keine Hilfestellung.